Panorama Reglement
1. Zugelassene Filme
Für Panorama zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme, die
- eine Laufzeit von mindestens 60 Minuten haben.
- als Weltpremiere bzw. internationale oder europäische Premiere verfügbar sind. Weltpremieren werden bevorzugt (siehe Allgemeine Informationen zum Premierenstatus).
- außerhalb ihres Ursprungslandes an keinem europäischen Festival teilgenommen haben sowie außerhalb ihres Ursprungslandes in Europa noch keinen Kinostart hatten bzw. noch nicht öffentlich vorgeführt wurden. Das Ursprungsland eines Films wird durch den Sitz der Produktionsfirma bestimmt. Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
- in Deutschland noch nicht öffentlich vorgeführt wurden. Deutsche Filme müssen für die Sektion Panorama mindestens eine europäische Premiere sein und dürfen in Deutschland weder auf einem Festival noch im Kino, Fernsehen oder Internet/VOD gezeigt worden sein.
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
- für eine Kinoauswertung vorgesehen sind.
- noch nie bei der Berlinale zur Auswahl eingereicht wurden.
Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien. Die Intendantin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
2. Auswahl und Programmierung
Die Intendantin und der Sektionsleiter laden die Filme für die Sektion Panorama ein. Sie werden von einem internationalen Auswahlkomitee bei der Auswahl beraten.
3. Format, Sprachfassung, und Untertitel
Alle zur Teilnahme in die Sektion Panorama eingeladenen Filme müssen in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen – 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.
Die Filme werden in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln vorgeführt. Als Originalfassung gilt die Fassung, in der der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll. Die Kosten der Untertitelung sowie die rechtzeitige Anlieferung der untertitelten Fassung liegen in der Verantwortung der Produktion. Eine weitere Fassung mit bilingualen Untertiteln in deutscher und englischer Sprache bzw. mit deutschen Untertiteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.