Panorama Reglement
1. Zugelassene Filme
Für Panorama zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme, die
- eine Laufzeit von mindestens 60 Minuten haben.
- als Weltpremiere, internationale oder europäische Premiere verfügbar sind. Die eingereichten Filme dürfen folglich in Europa außerhalb ihres Ursprungslandes noch nicht öffentlich vorgeführt worden sein, an keinem europäischen Filmfestival außerhalb ihres Ursprungslandes teilgenommen haben sowie in Europa außerhalb ihres Ursprungslandes noch keinen Kinostart gefeiert haben. Weltpremieren werden bevorzugt (siehe Allgemeine Informationen zum Premierenstatus). Das Ursprungsland eines Films wird durch den Sitz der Produktionsfirma bestimmt. Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
- in Deutschland noch nicht öffentlich vorgeführt wurden. Deutsche Filme dürfen dementsprechend zwar außerhalb Europas öffentlich präsentiert worden sein, jedoch nicht in Europa einschließlich ihres Ursprungslandes Deutschland.
- weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden.
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
- für eine Kinoauswertung vorgesehen sind.
- noch nie bei der Berlinale zur Auswahl eingereicht wurden.
Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien. Die Intendantin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
2. Auswahl und Programmierung
Die Intendantin und der Sektionsleiter laden die Filme für die Sektion Panorama ein. Sie werden durch eine Gruppe internationaler Programmberater*innen und Expert*innen unterstützt.
3. Format, Sprachfassung, und Untertitel
Alle zur Teilnahme in die Sektion Panorama eingeladenen Filme müssen in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen – 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.
Die Filme werden in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln vorgeführt. Als Originalfassung gilt die Fassung, in der der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll. Die Kosten der Untertitelung sowie die rechtzeitige Anlieferung der untertitelten Fassung liegen in der Verantwortung der Produktion.
Zur Verbesserung der Barrierefreiheitsangebote ist eine weitere Fassung mit deutschen Untertiteln und/oder eine Fassung mit erweiterten (HI-/SDH-) Untertiteln in deutscher oder englischer Sprache wünschenswert, aber nicht verpflichtend.