Allgemeine Anmelde- und Teilnahmerichtlinien
2 Richtlinien für die Anmeldung
2.1 Allgemeines
2.2 Bearbeitungsgebühr
2.3 Sichtungsmedien für die Auswahl
2.4 Rechteerklärung zur Anmeldung des Films
3 Richtlinien für eingeladene Filme
3.1 Allgemeines
3.2 Verpflichtung der Teilnehmer*innen
3.3 Anwesenheit in Berlin
3.4 Offizielles Logo und Werbung
3.5 Bereitzustellende Dokumente, Medien und Informationen
3.5.1 Teilnahmeformular
3.5.2 Festivalfassung des Films
3.5.3 Filminformationen
3.5.4 Presse- und Promotion-Material
3.5.5 Trailer oder Filmausschnitt für die Online-Medien der Berlinale
3.5.6 Filmversion für die Öffentlichkeitsarbeit und/oder das interne Archiv der Berlinale
1 Einleitung
Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (nachfolgend „Berlinale“) werden von der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH veranstaltet. Die Berlinale ist ein großes öffentliches Kulturereignis mit üblicherweise mehr als 330.000 verkauften Eintrittskarten bei etwa 350 Filmen und damit ein einzigartiger Ort des Austausches mit einem filmaffinen Publikum. Mit rund 20.000 Fachbesucher*innen aus mehr als 100 Ländern, darunter gut 3.800 Journalist*innen, ist das Festival außerdem eines der wichtigsten Events der internationalen Filmindustrie. Im Rahmen des Festivals werden in den verschiedenen Sektionen sowohl Offizielle Preise als auch Auszeichnungen von unabhängigen Jurys vergeben.
Übersicht Preise & Jurys
Das Offizielle Programm der Berlinale setzt sich aus Wettbewerb, Encounters, Berlinale Shorts, Panorama und Berlinale Special inklusive Berlinale Series zusammen. Es wird ergänzt durch die weiteren Sektionen Generation und Perspektive Deutsches Kino sowie Forum und Forum Expanded. Letztere werden in der Verantwortung des Arsenal – Institut für Film und Videokunst e. V. organisiert. Vervollständigt wird die Berlinale durch die filmhistorischen Programme Retrospektive, Hommage und Berlinale Classics.
Einreichungen sind für die folgenden Sektionen und Programmreihen möglich: Wettbewerb, Encounters, Berlinale Shorts, Panorama, Forum, Generation, Perspektive Deutsches Kino, Berlinale Series und Berlinale Classics. Bitte beachten Sie vor einer Filmeinreichung neben den Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien auch die jeweiligen Reglements der einzelnen Sektionen und Programmreihen. Für Informationen zu den Programmen Berlinale Special sowie Forum Expanded besuchen Sie bitte die entsprechenden Profilseiten. Eine Anmeldung für die Retrospektive und Hommage ist nicht möglich.
Die Berlinale 2023 sowie der European Film Market werden als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Sollte die pandemische Entwicklung dies unerwarteterweise jedoch nicht erlauben, behalten sich die Berlinale sowie der EFM das Recht vor, Änderungen am üblichen Festival- bzw. Veranstaltungsformat in Bezug auf die Anzahl der ausgewählten Filme und der zu vergebenden Preise, Gästepräsenz und Präsentationsform vorzunehmen, um eine sichere Veranstaltung für Publikum und Gäste zu gewährleisten.
Die Berlinale ist ein von der FIAPF (International Federation of Film Producers Associations) akkreditiertes Festival und unterliegt ihren Richtlinien.
2 Richtlinien für die Anmeldung
2.1 Allgemeines
- Nur angemeldete Filme können für die Auswahl berücksichtigt werden.
- Filmanmeldungen werden ausschließlich online entgegengenommen unter www.berlinale.de.
- Einsendeschluss (die nachfolgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten):
Langfilme: Anmeldung der Filme und Eingang der Sichtungsmedien bis 02. November 2022
Kurzfilme: Anmeldung der Filme und Eingang der Sichtungsmedien bis 16. November 2022
Berlinale Series: Anmeldung der Serien und Eingang der Sichtungsmedien bis 23. November 2022 - Filme, die schon einmal für die Berlinale eingereicht und gesichtet wurden, sind nicht mehr zulässig für eine erneute Anmeldung.
- Es dürfen nur Filme angemeldet werden, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
- Weltpremieren werden in allen Sektionen bevorzugt. Die Kinoauswertung sowie eine Festivalteilnahme im Ursprungsland ist mit Ausnahme von deutschen Filmen jedoch zulässig. Europäische Premieren werden ausschließlich in den Sektionen Panorama, Generation, Forum und Perspektive Deutsches Kino berücksichtigt. Deutsche Premieren sind nur in der Sektion Perspektive Deutsches Kino zulässig. Bitte beachten Sie die jeweilige Premierenstatus-Mindestvoraussetzung der einzelnen Sektionen. In den FAQ können weitere Informationen zur Definition der verschiedenen Premierenstatus eingesehen werden.
- Die Mindestlaufzeit für Langfilme beträgt 60 Min. Berlinale Shorts akzeptiert eine maximale Laufzeit von 30 Min. Generation lässt für Kurzfilme eine maximale Laufzeit von 20 Min. zu. Die Perspektive Deutsches Kino (nur deutsche Produktionen) akzeptiert Einreichungen ab einer Mindestlaufzeit von 30 Min.
- Dokumentarische Formen dürfen für alle Sektionen eingereicht werden.
- Der Künstlerische Leiter des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle individuell zu regeln.
- Jede*r Anmeldende wird schriftlich über das Ergebnis der Auswahlsichtung informiert.
- Details bezüglich der Filmanmeldungen für den European Film Market sind unter www.efm-berlinale.de zu finden.
2.2 Bearbeitungsgebühr
Es werden nur Filme zur Auswahl zugelassen, für die die Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung entrichtet wurde. Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben; eine Rückerstattung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Bitte lesen Sie deshalb zuerst die Richtlinien, um zu entscheiden, ob Ihr Film alle Kriterien erfüllt. Die Gebühr für Langfilme bzw. Serien beträgt 175 Euro (inkl. 7 % Mwst.) pro Anmeldung, unabhängig davon, für wie viele Sektionen der Film angemeldet wird. Für Kurzfilme beträgt die Gebühr 75 Euro.
Zahlungsweise
Die Begleichung der Gebühren ist ausschließlich online per Kreditkarte während der Filmanmeldung möglich.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, Visa und American Express.
Sonderkonditionen für Hochschulen:
Es können bis zu zehn Kurzfilme für 250 Euro und/oder bis zu sechs Langfilme für 350 Euro eingereicht werden. Anfragen bezüglich einer Sammeleinreichung kann ausschließlich der*die verantwortliche Hochschulmitarbeiter*in per E-Mail bei der der Berlinale stellen.
Für individuelle studentische Einreichungen wird die Bearbeitungsgebühr in der oben genannten Höhe fällig. Eine Ermäßigung ist nicht möglich.
2.3 Sichtungsmedien für die Auswahl
Für die Auswahlsichtungen sind alle Filme mit Ausnahme englischsprachiger Filme in ihrer Originalversion mit englischen Untertiteln einzureichen.
Deutschsprachige Filme können für die Sektionen Berlinale Shorts, Generation und Perspektive Deutsches Kino in ihrer Originalversion ohne Untertitel zur Sichtung eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl zum Festival sind englische Untertitel erforderlich.
Die Filme können dem Festival nach Abschluss der Filmanmeldung per Datei-Upload über die Berlinale-Website übermittelt werden.
Als weiteres technisches Format werden DCPs für die Auswahlsichtungen akzeptiert.
Wenn Sie ein DCP zu den Auswahlsichtungen einreichen wollen, kontaktieren Sie bitte vorab das .
Stellen Sie in jedem Fall vor dem Versenden/Upload des Sichtungsmediums sicher, dass es den technischen Formatspezifikationen des Festivals für Sichtungsmedien (Datei-Upload, DCP) entspricht.
Mit dem Absenden des Online-Formulars zur Filmanmeldung erklärt sich der*die Anmeldende damit einverstanden, dass die eingereichten Sichtungsmedien des Films vom Festival aus organisatorischen Gründen bis zum Ende der jeweils aktuellen Festivaledition (Stichtag: 31. März 2023) gespeichert werden. Er*Sie erklärt sich weiter damit einverstanden, dass eingereichte Sichtungsmedien (außer DCPs) ausgewählten Mitarbeiter*innen des Festivals zum Zweck der Filmauswahl in verschlüsselter Form online zugänglich gemacht werden.
Im Falle einer Einladung verwendet die Berlinale die entsprechenden Sichtungsmedien auch für die interne Festivalvorbereitung.
Versand
Sichtungsmedien, die nicht per Datei-Upload übermittelt werden, sind an folgende Adresse zu schicken:
Internationale Filmfestspiele Berlin
Film Office
Voxstraße 3
10785 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 25920-888
Alle Kosten für den Hin- und Rücktransport, einschließlich der Zollabfertigung, gehen zulasten der*des Anmeldenden oder ihrer*seiner bevollmächtigten Vertretung.
Bei Transport durch internationale Kurierdienstunternehmen muss auf dem Frachtbrief eindeutig angezeigt werden, dass die Kosten für Verzollung und Steuern von der*dem Absendenden getragen werden. Bei allen Kuriersendungen, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes geschickt werden, muss für die Zollabfertigung eine Handels- oder Proforma-Rechnung beigelegt werden.
Bei Sendungen, die per Post aus Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes abgeschickt werden, muss eine ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN22 or CN23 customs declaration) außen auf der Verpackung angebracht werden.
Der deklarierte Zollwert bezieht sich auf den Materialwert des physischen Mediums und sollte normalerweise zwischen einem und 20 Euro liegen. Ein deklarierter Zollwert von null Euro ist nicht zulässig.
Alle Sendungen, die ohne Zolldokumente verschickt werden, können bei der Einfuhr nach Deutschland vom Zoll aufgehalten und einem nachträglichen Zollabfertigungsverfahren unterzogen werden, wodurch weitere Kosten entstehen können, die von der*dem Anmeldenden zu tragen sind.
Lagerung
Die Berlinale übernimmt die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Medien, solange diese sich in ihrem Verantwortungsbereich befinden. Für den Fall, dass in diesem Zeitraum ein Medium beschädigt wird oder verloren geht, beschränkt sich die Haftung der Berlinale auf die Kosten für einen Ersatz der beschädigten Komponenten (im Fall von DCPs z. B. die Kosten des Datenträgers/der Festplatte). Sofern nach dem Rückversand eine Beschädigung festgestellt wird, muss eine entsprechende Schadensmeldung bzw. Schadenersatzforderung innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand des Mediums bei der Berlinale eingehen.
Rückversand
Sichtungsmedien, die dem Festival auf physischen Datenträgern zur Verfügung gestellt werden, werden vom Festival entsprechend den Anweisungen der*des Anmeldenden und ausschließlich auf deren*dessen Kosten zurückgeschickt. Versandanweisungen müssen dem der Berlinale bis spätestens zwei Monate nach Abschluss des aktuellen Festivals per E-Mail mitgeteilt werden.
Alle physischen Datenträger, für die bis zwei Monate nach Abschluss des aktuellen Festivals keine Versandanweisung vorliegt, werden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, vernichtet.
2.4 Rechteerklärung zur Anmeldung des Films
Die Berlinale akzeptiert die Anmeldung eines Films nur, wenn der*die Anmeldende Inhaber*in sämtlicher Nutzungsrechte am Film ist, die zur Einreichung und Verwendung des Films im Rahmen der Teilnahme an der Berlinale erforderlich sind, wie in Abschnitt 4 dieser Richtlinien spezifiziert, und er*sie diese Nutzungsrechte der Berlinale auch wirksam einräumen kann. Die Berlinale behält sich vor, einen entsprechenden Rechtenachweis zu verlangen und bei Fehlen die Anmeldung zurückzuweisen.
3 Richtlinien für eingeladene Filme
3.1 Allgemeines
An der Berlinale können nur offiziell eingeladene Filme teilnehmen. Die Einladung zur Teilnahme erfolgt durch den Künstlerischen Leiter bzw. die Sektionsleitung.
Die Programmierung der eingeladenen Filme wird gleichfalls vom Künstlerischen Leiter des Festivals bzw. der jeweiligen Sektionsleitung vorgenommen und ist unwiderruflich. Jeder Film kann bis zu fünfmal während des Festivals in Berlin vorgeführt werden. Darüber hinaus kann der/die Teilnehmende durch eine entsprechende Freigabe im Teilnahmeformular zusätzliche Vorstellungen des eingeladenen Films während des Festivals genehmigen.
Um an der Berlinale teilnehmen zu können, muss der/die Anmeldende (nachfolgend bzw. nach Unterzeichnung des Teilnahmeformulars „Teilnehmer*in“) die Einladung schriftlich annehmen, die endgültige Festivalfassung des Films fristgerecht übersenden und dem Festival ergänzende Dokumente, Medien und Informationen bereitstellen.
Jeder im Programm der Berlinale präsentierte Film erhält im Anschluss an das Festival eine Teilnahmeurkunde.
3.2 Verpflichtung der Teilnehmer*innen
Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Kein teilnehmender Film darf während des Festivals vor seiner offiziellen Festivalvorführung in Kinos außerhalb des Festivals gezeigt werden.
Die Teilnahme am Festival bedeutet die bedingungslose Anerkennung aller Bestimmungen dieser Richtlinien. Produzent*innen, Verleiher*innen oder sonstige Personen oder Organisationen, die einen Film anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Für die einzelnen Sektionen gelten darüber hinaus jeweils ergänzend eigene Teilnahmebestimmungen.
Der Künstlerische Leiter der Berlinale hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
3.3 Anwesenheit in Berlin
Die Berlinale erwartet, dass die Regisseur*innen und Hauptdarsteller*innen der teilnehmenden Filme nach Möglichkeit zu den Vorstellungen ihrer Filme in Berlin präsent sind. Grundsätzlich können keine Reisekosten übernommen werden. Hingegen wird eine gewisse Anzahl an Übernachtungen durch die Berlinale zur Verfügung gestellt. Das Guest Management der Berlinale regelt die Einzelheiten des Aufenthaltes.
3.4 Offizielles Logo und Werbung
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, das offizielle Festival-Logo bei sämtlichen Werbe- und Promotionmaßnahmen der teilnehmenden Filme deutlich sichtbar zu verwenden. Die Berlinale stellt für jede Programmsektion entsprechende Logos zur Verfügung. Anfragen sind bitte per E-Mail an die jeweilige Sektion zu richten.
3.5 Bereitzustellende Dokumente, Medien und Informationen
3.5.1 Teilnahmeformular
Sobald ein Film in das Programm der Berlinale eingeladen wird, muss der*die Anmeldende zwecks Annahme der Einladung das Teilnahmeformular ausgefüllt und unterzeichnet an die Berlinale zurücksenden. Das Formular steht nach erfolgter Einladung auf der Seite „Mein Account / Meine Filmanmeldung“ zum Download zur Verfügung.
3.5.2 Festivalfassung des Films
Die endgültige Festivalfassung des Films muss fristgerecht bei der Berlinale eingehen. Die aktuellen technischen Formatspezifikationen des Festivals sowie Angaben zum Versand der Medien können Sie in den Technischen Spezifikationen abrufen.
Lagerung
Die Berlinale übernimmt die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Medien, solange diese sich in ihrem Verantwortungsbereich befinden. Für den Fall, dass in diesem Zeitraum ein Medium beschädigt wird oder verloren geht, beschränkt sich die Haftung der Berlinale auf die Kosten für einen Ersatz der beschädigten Komponenten (im Fall von DCPs z. B. die Kosten des Datenträgers/der Festplatte). Sofern nach dem Rückversand eine Beschädigung festgestellt wird, muss eine entsprechende Schadensmeldung bzw. Schadenersatzforderung innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand des Mediums bei der Berlinale eingehen.
Rückversand
Zum Festival angelieferte Medien werden anschließend nur entsprechend der Anweisungen der Teilnehmer*innen und ausschließlich auf deren Kosten zurückgeschickt.
Alle physischen Datenträger, für die bis zwei Monate nach Abschluss des aktuellen Festivals keine Versandanweisung vorliegt, werden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, vernichtet.
3.5.3 Filminformationen
Nach Einladung des Films und Eingang des ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeformulars müssen die eingangs im Zuge der Filmanmeldung angegebenen Informationen (Regie, Produktion, Darsteller*innen) für die Publikationen der Berlinale verifiziert bzw. ergänzt und per E-Mail der Berlinale mitgeteilt werden.
3.5.4 Presse- und Promotion-Material
Mit der Annahme der Einladung verpflichten sich die Teilnehmer*innen, Presse- und Promotion-Material zur Verfügung zu stellen und dieses Material für die in den Abschnitten 3.5.4.1 und 3.5.4.2 dieser Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien beschriebene Nutzung freizugeben.
3.5.4.1 Fotos, Pressehefte, Plakate
Die Teilnehmer*innen stellen folgende Materialien zur Verfügung:
- Filmstills (Mindestbreite 1920 Pixel & Mindesthöhe 1200 Pixel, JPG/TIFF) sowie ein Portrait des Regisseurs*der Regisseurin (Mindestbreite 1200 Pixel & Mindesthöhe 1920 Pixel, JPG/TIFF) – mit Bildunterschrift – in elektronischer Form
- Filmplakat in elektronischer Form (300dpi JPG auf 13 x 18 cm), fünf gedruckte Exemplare bis DIN A1 (59 x 84 cm)
- Pressehefte als Adobe Acrobat PDF-Datei (max. 3 MB, gedruckte Exemplare nach Rücksprache mit der jeweiligen Sektion)
Das Material wird von der Berlinale zum Zwecke redaktioneller Berichterstattung über die Berlinale an Dritte weitergegeben und darf von diesen bis zum 24. März 2023 genutzt werden.
Die Bilder werden darüber hinaus für die öffentlich zugänglichen Printprodukte (Festivalpublikationen) und Online-Medien (Internetseiten, Apps, Social-Media-Kanäle) der Berlinale genutzt und bleiben dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar.
3.5.4.2 Film-/Audioausschnitte für die Berichterstattung in TV, Radio und Online-Medien
Der*die Teilnehmer*in stellt per Datei-Upload verschiedene Filmausschnitte sowie Audioausschnitte für die Berichterstattung über die Berlinale im Fernsehen, Radio sowie in Online-Medien (inklusive Podcasting und andere Multimediaformate sowie Social-Media-Kanäle) in geeigneten Formaten zur Verfügung. Etwa drei Wochen vor Festivalbeginn erhält der*die Teilnehmer*in die für den Datei-Upload notwendigen Zugangsdaten.
Das Material wird der Presse als Download oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt. Die Ausschnitte werden von der Berlinale zum Zwecke redaktioneller Berichterstattung über die Berlinale an Fernsehsender, Rundfunkanstalten und Online-Medien inklusive ihrer Social-Media-Kanäle weitergegeben und dürfen bis zum 30. April 2023 genutzt werden.
Bitte beachten sie die technischen Anforderungen an die Film- und Audioausschnitte, PDF (411 KB).
Die Ausschnitte dürfen darüber hinaus für die Online-Medien (Internetseiten, Apps, Social-Media-Kanäle) der Berlinale genutzt werden und dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar bleiben.
3.5.5 Trailer oder Filmausschnitt für die Online-Medien der Berlinale
Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, für die Präsentation ihres Films in den Online-Medien der Berlinale einen 30- bis 120-sekündigen Trailer oder Filmausschnitt zur Verfügung zu stellen.
Der Trailer/Filmausschnitt darf von der Berlinale im Rahmen ihrer Online-Medien (Internetseiten, Apps, Social-Media-Kanäle) zur öffentlichen Nutzung – zeitlich und territorial unbeschränkt – bereitgestellt werden, u. a. als nicht-herunterladbare Datei (Stream) oder in redaktionellen Beiträgen.
Die Sprachfassung des Trailers/Filmausschnitts muss Englisch oder die Originalfassung mit englischen Untertiteln sein.
3.5.6 Filmversion für die Öffentlichkeitsarbeit und/oder das interne Archiv der Berlinale
Die Teilnehmer*innen haben über den Berlinale Media Service (siehe folgende Abschnitte) die Möglichkeit, eine mit Wasserzeichen versehene Streaming-Version des eingeladenen Films für die Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Berlinale (3.5.6.1) und/oder für die Übernahme in das interne Archiv der Berlinale (3.5.6.2) zu erstellen und freizugeben.
3.5.6.1 Öffentlichkeitsarbeit über den Berlinale Media Service
Sichtungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Berlinale erfolgen über den Berlinale Media Service – einen gesicherten und exklusiven Bereich, der von der Berlinale zur Verfügung gestellt wird. Die Berlinale verwendet den Media Service zur Vorbereitung auf das aktuelle Festival und für die Öffentlichkeitsarbeit zu ausgewählten Filmen. Der Zugang zu Filmen im Berlinale Media Service wird ausgewählten Personen auf Anfrage oder auf persönliche Einladung durch die Berlinale individuell und in zeitlich begrenztem Umfang gewährt.
Benutzer*innengruppen, Geltungsbereich und –zeitraum
Mit der Freigabe der Videodatei für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Berlinale Media Service erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass diese den folgenden Gruppen von Benutzer*innen territorial unbegrenzt unter den genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird:
- ausgewählte Pressevertreter*innen (auf Anfrage/auf persönliche Einladung durch die Berlinale)
- ausgewählte Vertreter*innen der Filmbranche (auf persönliche Einladung durch die Berlinale)
- Mitwirkende der Bildungsinitiativen der Berlinale (nur für Filme in der Sektion Generation)
Verfügbarkeitszeitraum (falls nicht anderweitig vereinbart): Zeitpunkt der Vereinbarung bis zum 15. März 2023.
3.5.6.2 Internes Archiv der Berlinale
Es liegt im nachhaltigen Interesse der Berlinale, eine digitale Kopie von jedem teilnehmenden Film in ihrem internen Archiv zu speichern, um diesen als einen Bezugspunkt für die Identität der Berlinale und ihrer Programmarbeit sowie das Profil ihrer Sektionen aufzubewahren. Die Filme im Archiv der Berlinale stehen ausschließlich Mitarbeiter*innen des Festivals zur internen Nutzung zur Verfügung.
3.5.6.3 Sicherheit und Monitoring
Jeder Film wird als verschlüsselter Datenstrom unter Verwendung von zertifizierten digitalen Rechteverwaltungssystemen (Multi-DRM) zugänglich gemacht – und zwar mit Wasserzeichen und personalisierter Autorisierung über das „Mein Account“-System der Berlinale.
Die Berlinale verpflichtet alle Nutzer*innen dazu, den Zugang zu ihrem Konto vor dem Zugriff Dritter zu schützen sowie die ihnen zugänglich gemachten Inhalte nicht zu anderen als ausdrücklich vertraglich erlaubten Zwecken zu nutzen, sie insbesondere weder ganz noch teilweise aufzuzeichnen.
Die Berlinale haftet weder im Fall eigenverantwortlicher Verstöße der Nutzer*innen gegen diese Verpflichtungen noch im Fall eines Missbrauchs des Berlinale Media Service oder des „Mein Account“-Systems durch Dritte.
3.5.6.4 Vertraulichkeit
Die Sichtung eines Films über den Berlinale Media Service ist mit einem „Private Screening“ gleichzusetzen und hat deshalb keinerlei Auswirkung auf den Premierenstatus eines Films. Es wird nicht öffentlich bekanntgegeben, welche Filme für den Berlinale Media Service freigegeben wurden. Die Teilnehmer*innen sowie alle Nutzer*innen des Berlinale Media Service haben Informationen über die dortige Verfügbarkeit streng vertraulich zu behandeln.
Kritiken zu Filmen, die während des Festivals ihre Weltpremiere haben, dürfen erst nach dem Beginn der ersten öffentlichen Vorführung (Filmstart + 30 Minuten) veröffentlicht werden.
3.5.6.5 Änderung des Berlinale Media Service
Die Berlinale behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen des Berlinale Media Service jederzeit zu verändern oder zu beenden. Die Berlinale wird die Teilnehmer*innen darüber rechtzeitig informieren.
Mit der Freigabe eines Films für den Berlinale Media Service erkennen die Teilnehmer*innen die hier vorliegenden Bestimmungen vollständig an.
4 Nutzungsrechte
Die Teilnehmer*innen gewähren der Berlinale unentgeltlich das nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare, territorial uneingeschränkte Recht, den Film sowie das unter 3.5.4 genannte Presse- und Promotion-Material und den unter 3.5.5 genannten Trailer/Filmausschnitt zum Zweck der Präsentation des Films bei der Berlinale zu nutzen, insbesondere den Film zu diesem Zweck ganz oder teilweise, auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, vorzuführen, zu senden, zum Abruf zugänglich zu machen sowie in elektronische Datenbanken und Datennetze einzuspeisen. Diese Rechteeinräumung gilt für die Nutzung des Films im Rahmen des Berlinale Media Service bis zum 15. März 2023, für die unter 3.5.4 genannte Weitergabe des Pressematerials an Dritte zur Verwendung im Rahmen journalistischer Berichterstattung bis zum 24. März bzw. 30. April 2023.
Die folgenden Rechteeinräumungen gelten unbefristet und können jederzeit widerrufen werden: Nutzung des Films im internen Archiv der Berlinale; Nutzung der Fotos für die öffentlich zugänglichen Printprodukte und Online-Medien der Berlinale gemäß Ziffer 3.5.4.1; Nutzung des Trailers/Filmausschnitts gemäß Ziffer 3.5.5.
Die Teilnehmer*innen erklären und garantieren, dass sie Inhaber*innen sämtlicher für die Nutzung des Films im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Nutzungsrechte sind und diese der Berlinale wirksam einräumen können. Die Teilnehmer*innen versichern, dass an der Produktion und am Vertrieb beteiligte Dritte der Nutzung des Films im Rahmen der Berlinale, wie in dieser Vereinbarung konkretisiert, zugestimmt haben, soweit dies erforderlich ist. Die Teilnehmer*innen garantieren, dass durch die Nutzung des Films im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter, einschließlich im Film abgebildeter Personen, verletzt werden.
Die Teilnehmer*innen stellen die Berlinale von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Dritter Urheber, die gegen die Berlinale erhoben werden sollten, frei. Ihnen bekannt werdende Beeinträchtigungen der hier eingeräumten Rechte haben die Teilnehmer*innen der Berlinale unverzüglich mitzuteilen. Die Berlinale ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen der Teilnehmer*innen werden diese im Vorwege mit der Berlinale abstimmen. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz der der Berlinale durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Sonstige Ansprüche der Berlinale aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt.
5 Haftung der Berlinale für Sichtungs- und Festivalmedien
Die Berlinale haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Berlinale, gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruht. Bei leicht fahrlässigem Verhalten haftet die Berlinale bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung die Vertragspartner*innen regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht) und soweit die Berlinale nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung der Berlinale – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf*innen – ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch die Berlinale. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten der Berlinale, z. B. nach §§ 7–10 TMG, bleiben unberührt.