Berlinale Shorts Reglement

Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien.

1. Zugelassene Filme

Für den Wettbewerb der Berlinale Shorts zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations-, Hybrid- und Experimentalfilme, die

  • die maximale Laufzeit von 30 Minuten nicht überschreiten.
  • an keinem internationalen Filmfestival teilgenommen haben bzw. vorher nicht im Rahmen einer internationalen Ausstellung o. Ä. präsentiert wurden. Die öffentliche Vorführung im Ursprungsland ist jedoch erlaubt. Eine vorherige Teilnahme an einem Online-Festival ist dann zulässig, wenn die Streamings nur im Ursprungsland und nur auf dieses beschränkt (Geoblocking) verfügbar waren.
  • weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden.
  • innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
  • in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen. 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.

Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.

Der Künstlerische Leiter des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.

2. Auswahl und Programmierung

Der Künstlerische Leiter des Festivals lädt auf Vorschlag der Sektionsleiterin die Filme ein, die im Wettbewerb der Berlinale Shorts gezeigt werden. Ein internationales Fachgremium berät die Sektionsleiterin bei der Auswahl.

3. Fassung und Untertitel

Alle Filme – auch deutschsprachige Filme – werden in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt. Die Kosten der Untertitelung gehen zulasten der Produktion.

Als Originalfassung gilt jede Fassung, in welcher der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll.

Kontakt Berlinale Shorts

Tel.: +49 30 25920-212

Sektionsprofil Berlinale Shorts