Berlinale Shorts Reglement

1. Zugelassene Filme

Für den Wettbewerb der Berlinale Shorts zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations-, Experimental- und Hybridfilme, die

  • die maximale Laufzeit von 30 Minuten nicht überschreiten.
  • als Weltpremiere oder internationale Premiere verfügbar sind. Weltpremieren werden bevorzugt (Allgemeine Informationen zum Premierenstatus).
  • außerhalb ihres Ursprungslandes an keinem internationalen Filmfestival teilgenommen haben bzw. vorher nicht im Rahmen einer internationalen Ausstellung o. Ä. präsentiert wurden sowie außerhalb ihres Ursprungslandes noch keinen Kinostart hatten bzw. noch nicht öffentlich vorgeführt wurden. Das Ursprungsland eines Films wird durch den Sitz der Produktionsfirma bestimmt. Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
  • in Deutschland noch nicht öffentlich vorgeführt wurden. Deutsche Filme müssen für die Einreichung bei Berlinale Shorts  Weltpremieren sein.
  • weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden.
  • innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
  • noch nie bei der Berlinale zur Auswahl eingereicht wurden.

Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien. Die Intendantin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.

2. Auswahl und Programmierung

Die Intendantin und die Sektionsleiterin laden die Filme für die Sektion Berlinale Shorts ein. Ein internationales Auswahlkomitee berät die Sektionsleiterin bei der Auswahl.  

3. Format, Sprachfassung und Untertitel

Alle zur Teilnahme in die Sektion Berlinale Shorts eingeladenen Filme müssen in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen – 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.

Die Filme werden in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt. Als Originalfassung gilt die Fassung, in welcher der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll. Die Kosten der englischen Untertitelung sowie die rechtzeitige Anlieferung der untertitelten Fassung liegen in der Verantwortung der Produktion. Eine weitere Fassung mit bilingualen Untertiteln in deutscher und englischer Sprache bzw. mit deutschen Untertiteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Kontakt Berlinale Shorts

Tel.: +49 30 25920-212

Sektionsprofil Berlinale Shorts