Presseakkreditierung

Akkreditierungen für die 75. Berlinale (13.–23. Februar 2025) können ab Anfang November 2024 online beantragt werden.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung bezüglich des Akkreditierungsverfahrens. Aktuelle Informationen zur Berlinale 2025 werden ab Herbst 2024 veröffentlicht.

Eine Presseakkreditierung können Berlinale-Berichterstatter*innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) und die PR-Agent*innen der Festivalfilme beantragen. Einen detaillierten Überblick zu den Berechtigungen der jeweiligen Medientypen finden Sie in den Zugangsinformationen.

Tickets für Vorführungen und Veranstaltungen erhalten Presseakkreditierte im Online-Ticketshop für Akkreditierte. Für den Besuch von Pressekonferenzen ist der Akkreditierungsausweis ausreichend.

Akkreditierte Pressevertreter*innen haben ab Februar Zugriff auf das Teilnehmer*innenverzeichnis der bei der Berlinale akkreditierten Fachbesucher*innen, Pressevertreter*innen und Studierenden.

Entgelt, Frist und Anforderungen

Die Berlinale stellt die Presseakkreditierung gegen ein Entgelt von 70 Euro (inkl. MwSt) zur Verfügung. Anträge auf Presseakkreditierung für die 74. Berlinale können bis 9. Januar 2024 gestellt werden.

Zur Prüfung des Antrags müssen verschiedene Nachweise in digitaler Form im Antragsformular hochgeladen werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Nachweise bei Antrag auf eine Akkreditierung. Das Festival behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Ein Presseausweis oder Impressumseintrag ersetzt nicht die erforderlichen Nachweise.
  • Mehrfachakkreditierungen für verschiedene Tätigkeitsbereiche (z.B. Text- und Bildjournalismus) sind nicht möglich. Bitte geben Sie daher Ihren Haupttätigkeitsbereich an.
  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Berichterstattung von der Redaktionsleitung mit Angaben zu Art, Umfang und Veröffentlichungszeitraum der geplanten Berichterstattung sowie Angabe der Mediadaten.
  • Veröffentlichungsnachweis (max. 50 MB) in Form von zwei aktuellen Belegen filmbezogener Berichterstattung im beauftragenden Medium oder der entsprechende Link zur Online-Veröffentlichung. Bei Akkreditierung im Vorjahr sollen Veröffentlichungen zur letztjährigen Ausgabe der Berlinale eingereicht werden.
  • Für Onlinemedien: Informationen zum Medientyp (z.B. Website eines Printmediums, Webportal, Blog) sowie statistische Angaben zur Besucherfrequenz (Unique Visitors und Page Views).
  • Hinweis: Social-Media-Kanäle qualifizieren sich nicht für eine Presseakkreditierung. Redaktionelle Medien können ihre Inhalte auf ihren Social-Media-Kanälen ausspielen. 
  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Berichterstattung von der Redaktionsleitung mit Angaben zum Programm (Periodizität, Sendezeit, Einschaltquote) sowie die Namen und Funktionen der zu akkreditierenden Teammitglieder.
  • Kopie der letzten Berlinale-Berichterstattung bzw. ein repräsentativer Veröffentlichungsnachweis (max. 50 MB).
  • Hinweis: Social-Media-Kanäle qualifizieren sich nicht für eine Presseakkreditierung. Redaktionelle Medien können ihre Inhalte auf ihren Social-Media-Kanälen ausspielen. 
  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der Redaktions- oder Agenturleitung über den Auftrag zur Berlinale-Fotoberichterstattung.
  • Veröffentlichungsnachweise (max. 50 MB).
  • Scan des Presseausweises.
  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der Agenturleitung, der Produktion oder des Verleihs mit Angabe der Filme, die der*die PR-Agent*in beim Festival betreut.

Kontakt Web-Support

Bei technischen Fragen zum Akkreditierungsantrag