Berlinale & EFM-Teilnahmebedingungen
1. Vorbemerkung
2. Hinweise zur Antidiskriminierung
3. Akkreditierungsvoraussetzungen
4. Onlinerechte
5. Ausweise
6. Altersbeschränkungen
7. Registrierung, Bezahlung und Stornierung
8. Urheberrecht
9. Personalisierte Tickets
10. Bild- und Tonaufnahmen
11. Embargoregelung
12. Presse bei Filmvorführungen
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorbemerkung
Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) sind ein Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Die Berlinale wird gefördert vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der European Film Market (EFM) ist Teil der Berlinale.
Die Akkreditierung für das Festival oder den EFM setzen das Einverständnis der Akkreditierten mit den Teilnahmebedingungen voraus. Organisationen oder Personen, die die Akkreditierung für Dritte beantragen, bestätigen und tragen dafür Sorge, dass die Teilnahmebedingungen von den angemeldeten Personen zur Kenntnis genommen, akzeptiert und eingehalten werden.
Jeder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und jegliche Missachtung der Hausordnung der KBB sowie Sicherheitsvorschriften kann zum Entzug der Akkreditierung und dem unbefristeten Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Berlinale behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
2. Hinweise zur Antidiskriminierung
Die Berlinale ist Teil einer global vernetzten Film- und Mediengemeinschaft, die sich für eine plurale, inklusive, gleichberechtigte und gerechte Kulturbranche einsetzt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, möchten wir den Teilnehmenden einen weitestmöglichen Schutz vor Diskriminierung gemäß der Definition im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten. Die Berlinale behält sich das Recht vor, bei Diskriminierung oder Belästigung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Beteiligten die Teilnahme an den Veranstaltungen zu verwehren. Siehe dazu die Hausordnung der KBB. Siehe auch die Hinweise zur Antidiskriminierung.
3. Akkreditierungsvoraussetzungen
Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten der Berlinale und des EFM veröffentlicht.
Voraussetzung für die Presse- oder Festival- bzw. EFM-Akkreditierung ist der Nachweis einer professionellen Tätigkeit im Medien- oder Filmbereich.
Antragsteller*innen für den Generation Badge – 14plus müssen mindestens 14 Jahre und dürfen zum Festival nicht älter als 25 Jahre alt sein. Minderjährige Antragsteller*innen für den Generation Badge – 14plus müssen als Voraussetzung die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigen Person nachweisen.
Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
Firmenadministrator*innen können für Firmenmitarbeitende ohne vorherige Akkreditierungsprüfung eine Akkreditierung erwerben und direkt bezahlen. Ein solcher Kaufvertrag kommt ausschließlich unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die angemeldete Person sich gemäß der Akkreditierungsbedingungen autorisieren kann. Dazu müssen Tätigkeitsnachweise (nachträglich) eingereicht werden, die durch die Berlinale geprüft und validiert werden. Sollten die eingereichten Daten nicht zu der Person in der Firma passen und/oder die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, bleibt vorbehalten, die Akkreditierung rückwirkend für unwirksam zu erklären. Bei Eintritt dieser auflösenden Bedingung wird eine vorläufig gewährte Akkreditierung und alle hiervon abhängigen Rechtsgeschäfte unwirksam. Gegebenenfalls bezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend gutgeschrieben. Liegt eine erfolgreiche Autorisierung vor, bleibt der Vertrag dauernd wirksam.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Akkreditierung unter: Fachpublikum / EFM, Presse und Studierende.
4. Onlinerechte
Die mit der Akkreditierung erworbenen Onlinerechte sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Onlineservices der Internationalen Filmfestspiele Berlin gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.
Akkreditierte sind nicht berechtigt, jegliche Inhalte (insbesondere Onlinevorführungen) öffentlich oder privat vorzuführen und / oder öffentlich zugänglich zu machen. Bei einer Vorführung und / oder öffentlichen Zugänglichmachung und / oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt die*der Akkreditierte nicht nur gegen die Teilnahmebedingungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte der Rechteinhaber*innen an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Internationalen Filmfestspiele Berlin sowie der Rechteinhaber*innen zu rechnen.
5. Ausweise
Die Festival- / EFM-Akkreditierungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Bereichen und Vorführungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin und des European Film Market gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.
Während der gesamten Dauer des Festivals und des European Film Market sind Festival- / EFM-Akkreditierungen für den Zugang zu Festival- und Markt-Locations obligatorisch. Personen ohne entsprechenden Ausweis kann der Zutritt vom Sicherheitspersonal verweigert werden. Ausweise, die von anderen Personen als dem*der Ausweisinhaber*in genutzt werden, werden eingezogen.
Der Verlust oder Diebstahl der Festival- / EFM-Akkreditierung muss umgehend am jeweiligen Akkreditierungscounter gemeldet werden. Die Ausgabe eines neuen Festival- / EFM-Akkreditierungsausweises ist kostenpflichtig. Der Veranstalter behält sich das Recht auf die Ausstellung eines Ersatzausweises vor.
Etwa eine Woche vor Festivalbeginn erfolgt der Versand eines personalisierten Abholscheins. Die Akkreditierungsausweise / EFM-Badges werden an den jeweiligen Akkreditierten-Countern unter Vorlage des Abholscheins und eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt. Soll die Akkreditierung von einer anderen Person abgeholt werden, ist der Abholschein als Vollmacht vorzulegen.
6. Altersbeschränkungen
Personen unter 18 Jahren sind von der Festival- / EFM-Akkreditierung ausgeschlossen.
Ausgenommen sind minderjährige Personen, die zu einem Festivalfilmteam gehören oder ausschließlich am Programm der Sektionen Generation 14plus oder Generation Kplus teilnehmen. Minderjährige Filmteam-Mitglieder oder Festivalteilnehmer*innen der Sektion Generation müssen auf dem Festival von einem akkreditierten Erwachsenen begleitet werden.
Minderjährige Inhaber*innen des Generation Badge – 14plus dürfen nach Vorlage der Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person eigenständig am Leistungsangebot des Generation Badge – 14plus teilnehmen.
7. Registrierung, Bezahlung und Stornierung
Die Registrierung für die Berlinale und / oder den European Film Market erfolgt ausschließlich online. Das Datum der Registrierung bestimmt das zu zahlende Entgelt (ausgenommen Presseakkreditierungen). Akkreditierungen / EFM-Badges, die nicht bereits während des Registrierungsprozesses bezahlt wurden, müssen bis spätestens 23. Januar 2026 über den Berlinale-Account online bezahlt werden. Der Early Bear bzw. Regular Tarif für Market Badges, Online Market Badges sowie Festivalakkreditierungen sind nur bis zum 23. Januar 2026 gültig. Ab dem 24. Januar 2026 werden für diese Ausweise die tagesaktuellen Preise berechnet.
Die Bezahlfrist für sämtliche Akkreditierungen endet am 23. Januar 2026. Bei später eingehenden Zahlungen ist mit Verzögerungen bei der Ausweisabholung sowie der Bereitstellung des Zugangs zu Onlineservices, wie dem Online-Ticketshop für Festival-, Presse- und Studierendenakkreditierte sowie Inhaber*innen des Generation Badge – 14plus, zu rechnen.
Nach Rücksprache mit der Akkreditierungsabteilung haben ausgewählte Firmen und Institutionen die Möglichkeit, Zahlungen für mehrere Akkreditierte gesammelt durchzuführen.
Die Onlinebezahlung kann per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express ) oder PayPal erfolgen. Die Rückerstattung des Entgelts für bereits bezahlte Presse-, Studierenden- und Festivalakkreditierungen sowie Hospitality Badges und Generation Badges - 14plus ist nur bis zum 23. Januar 2026 bei schriftlicher Stornierung an möglich.
Market Badges und Online Market Badges können nach Bezahlung nicht mehr storniert werden.
Jedem Unternehmen bzw. jeder Person mit noch ausstehenden Forderungen des Festivals oder des EFM wird die Akkreditierung verweigert, bis diese Forderungen beglichen sind.
8. Urheberrecht
Der*die Antragsteller*in garantiert, dass alle Materialien (insbesondere Fotos, die mit dem Antrag eingereicht werden) frei von Rechten Dritter sind und für den Ausweisdruck und gegebenenfalls den EFM Participants Guide verwendet werden dürfen. Der*die Antragsteller*in garantiert, dass er*sie die Berlinale von jeglichen Ansprüchen der Urheberrechtsinhaber*innen in Bezug auf die Nutzung des eingereichten Materials freistellt. Die Berlinale behält sich das Recht vor, Akkreditierungen mit unautorisierter Aufnahme von urheberrechtlich geschütztem Material nachträglich abzulehnen.
9. Personalisierte Tickets
Akkreditiertentickets für Festivalveranstaltungen sind personengebunden. Festival- & Presseakkreditierte sowie akkreditierte Studierende und Inhaber*innen des Generation Badge - 14plus können Tickets - je nach Verfügbarkeit - ausschließlich online über einen personalisierten Zugang zum Online-Ticketshop für Akkreditierte buchen.
Es besteht weder ein Anspruch auf Tickets für bestimmte Vorstellungen bzw. Veranstaltungen noch auf eine bestimmte Anzahl von Tickets.
Die personalisierten Tickets für Akkreditierte sind nur in Kombination mit dem Akkreditierungsausweis gültig. Der Akkreditierungsausweis muss am Kinoeingang zur Kontrolle bereitgehalten werden. Die Tickets werden beim Einlass entwertet.
Die Akkreditierten sind zur Einhaltung der folgenden Buchungsregel verpflichtet: Pro Veranstaltung, pro Film und Zeitschiene (90 Minuten) darf maximal ein Ticket gebucht werden. Bereits gebuchte Tickets, die nicht genutzt werden können, müssen rechtzeitig vor Beginn des Screenings online storniert werden. Bei wiederholtem Verfall von Tickets, behält sich das Festival das Recht vor, bereits gebuchte Tickets zu entwerten und / oder den persönlichen Zugang zum Online-Ticketshop für Akkreditierte zu sperren.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und / oder Tonaufnahmen jeglicher Art von Filmvorführungen sind den Teilnehmer*innen sowohl vor Ort als auch online grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und aus den Spielstätten verwiesen werden.
Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, die Teile von Filmvorführungen enthalten, sowie die damit verbundenen Aufnahmegeräte können vor Ort eingezogen und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die*der Besitzer*in einer sofortigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.
Angesichts der Notwendigkeit des Schutzes vor Piraterie versichert jede*r Teilnehmer*in, dass sie*er keinen Diebstahl am geistigen Eigentum gemäß dem Urheberrecht und damit verbundener Rechte begeht.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und / oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden sowie an Dritte zwecks Veröffentlichung weitergegeben werden dürfen.
11. Embargoregelung
Pressevorführungen von Berlinale-Filmen finden meist vor den öffentlichen Premieren statt. Akkreditierte mit Zutritt zu Pressevorführungen verpflichten sich, die Embargoregelung einzuhalten. Kritiken zu Berlinale-Filmen, die während des Festivals ihre Weltpremiere haben, dürfen erst nach Beginn der ersten öffentlichen Vorführung (Filmstart + 30 Minuten) veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Social-Media-Kanäle.
Veranstaltungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Filmbeginn. Daher kann es bei einigen Filmen einen gesonderten Embargohinweis geben.
12. Presse bei Filmvorführungen
Die Teilnahme von akkreditierten Journalist*innen an einzelnen Filmvorführungen des Festivals wird den jeweiligen Rechteinhaber*innen der Festivalfilme mitgeteilt. Die Weitergabe umfasst lediglich Name des Mediums und Name des*der Journalist*in.
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH gelten ergänzend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den AGB gehen erstere vor.
Stand: 28. November 2025