WCF Classic
The Mysterious Gaze of the Flamingo – Un Certain Regard, Internationale Filmfestspiele von Cannes 2025
Im Jahr 2004 startete der WCF als Initiative der Kulturstiftung des Bundes in Zusammenarbeit mit den Internationalen Filmfestspielen Berlin mit dem Ziel, eine einzigartige Förderstruktur auf Basis eines effizienten Produktions- und Kooperationsmodells zu schaffen. Das WCF Classic-Programm ist dabei das Kernstück der Initiative. Mit diesem Programm hat der WCF dazu beigetragen, weitgehend ungesehenem Kino Gestalt und Sichtbarkeit zu geben – durch die Unterstützung der Filmproduktion in den WCF-Schwerpunktregionen und -ländern.
Pro Jahr finden zwei Einreichprozesse statt.
Eckdaten
- Höchstfördersumme: 60.000 Euro pro Projekt und 40.000 Euro für Postproduktionsförderung.
- Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
- Der Förderbetrag muss für die Produktion den WCF-förderfähigen Regionen (554 KB) ausgegeben werden.
- Der*Die deutsche Partner*in ist administrative*r Partner*in und Empfänger*in der WCF Classic Förderung.
An wen richtet sich WCF Classic?
- Filmproduktionsfirmen aus WCF-förderfähigen Regionen (554 KB), die eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können oder
- eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) mit Sitz in Deutschland, die mit einem*einer Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern zusammenarbeiten oder
- eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und mit einem*einer Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern zusammenarbeiten.
Einreichunterlagen
Ein Link zum Einreichungsportal wird rechtzeitig vier bis sechs Wochen vor Einreichfrist online bereitgestellt.
Im Einreichungsportal müssen folgende Dokumente hochgeladen werden (auf Englisch):
- Drehbuch oder Treatment (bei dokumentarischen Projekten) / Link zum Rohschnitt, wenn eine Postproduktionsförderung beantragt wird
- Finanzierungsplan in Euro und jeweiliger lokaler Währung (falls vorhanden), einschließlich Finanzierungsart (Förderung, Beistellung, Eigenmittel, Vorverkäufe, etc.), Anteile (in Prozent) der jeweiligen Partner*innen, sowie einer Aufschlüsselung bereits gesicherter und noch ausstehender Beträge (inkl. erwarteter Entscheidungen, falls vorhanden)
- Budget (detailliert): in Euro und lokaler Währung (falls vorhanden)
- Antragsdossier, einschließlich Synopsis, Director´s Note, Visuelles Konzept, Producer´s Note, Strategie für Distribution und Audience Building sowie detaillierte Profile aller am Projekt beteiligten Produktionsfirmen
- Verträge und Vereinbarungen, einschließlich unterschriebener Koproduktionsverträge oder Deal Memos, Finanzierungsvereinbarungen und/oder LOIs bereits bestätigter Finanzierungspartner
- Rechteklärung, die den Rechteübergang von (Drehbuch)autor*innen auf die Produzent*innen nachweist. Produzent*innen müssen berechtigt sein, das Drehbuch für das Filmprojekt zu verwenden
- Moodbook, Visuals oder Künstlerisches Dossier
Die Rolle der deutschen Partner*innen
Die Förderung wird an Kooperationen zwischen deutschen Produktionsfirmen und Filmschaffenden aus WCF‑förderfähigen Regionen/Ländern vergeben.
Produzent*innen aus WCF-förderfähigen Regionen/Ländern können ein Projekt auch ohne deutsche Partner*in einreichen. Sobald die WCF-Jury jedoch ein Projekt zur Förderung empfiehlt, muss ein*e deutsche*r Partner*in hinzugezogen werden. Der WCF fungiert häufig als Vermittler zwischen internationalen Produzent*innen und deutschen Firmen und kann bei der Suche nach geeigneten Partner*innen unterstützen.
Der*die deutsche Partner*in ist verantwortlich für das Unterzeichnen des Fördervertrags mit dem WCF und ist formale*r Empfänger*in der WCF‑Förderung. Zudem wird die Haftung gegenüber dem WCF für das geförderte Projekt übernommen.
Für die Endabrechnung muss der*die deutsche Partner*in einen Verwendungsnachweis vorlegen, der bestätigt, dass der WCF‑Förderbetrag (abzüglich möglicher Overheads von bis zu 7,5 Prozent für den*die deutsche*n Partner*in) ausschließlich für die Filmproduktion in WCF‑förderfähigen Regionen/Ländern verwendet wurde.