FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Förderung von Produktionen durch den WCF. Sollten Sie keine für Sie passenden Antworten finden, steht der WCF gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an

Welche Arten von Filmen können beim WCF eingereicht werden?

Der WCF akzeptiert Spielfilme und kreative Dokumentarfilme in abendfüllender Länge von mind. 70 Minuten. Kurzfilme sind nicht zugelassen.

Braucht man bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung einen deutschen Partner?

Nein. Die Einreichung kann durch eine Produktionsfirma aus den WCF-Regionen/-Ländern selbst durchgeführt werden. Ein deutscher Partner ist erst dann nachzuweisen, wenn das betreffende Projekt zur Förderung vorgeschlagen wurde, also nach der Förderentscheidung.

Der endgültige Vertrag kann nur mit einem*einer deutschen Partner*in geschlossen werden. Dabei müssen die deutschen Partner*innen garantieren, dass die gesamten Fördermittel in den WCF-Regionen/-Ländern ausgegeben werden. Es dürfen maximal 7,5 Prozent der Fördersumme für eigene Handlungskosten verwendet werden (inklusive eventueller Wirtschaftsprüfungskosten, etc.).

Welche Rolle übernimmt der*die deutsche/europäische Partner*in?

Der WCF möchte Filme in den WCF-Regionen/-Ländern durch die Förderung von Kooperationen zwischen Produzent*innen und Regisseur*innen aus diesen Regionen/Ländern und deutschen oder europäischen Partner*innen unterstützen. Die deutschen oder europäischen Partnerunternehmen spielen daher – sowohl kulturpolitisch als auch ökonomisch – eine wichtige Rolle in der Struktur des WCF und tragen ihren Teil zu einer positiv verstandenen Globalisierung bei.

Die Förderanträge von Produzent*innen aus den WCF-Regionen/-Ländern für das WCF Classic-Programm können bereits gestellt werden, bevor ein*e deutsche*r Partner*in gefunden wurde. Sobald der WCF jedoch ein Projekt zur Förderung vorschlägt, wird ein*e deutsche*r Partner*in benötigt. Oftmals fungiert der WCF als Vermittler zwischen Produzent*innen aus dem Ausland und potentiellen deutschen Partner*innen und kann bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen behilflich sein. Sobald ein*e deutsche*r Partner*in gefunden ist, kann die Empfehlung der WCF-Jury aktiv umgesetzt werden.

Der*die deutsche oder europäische Partner*in unterzeichnet die Fördervereinbarung mit dem WCF, ist der*die Empfänger*in der WCF-Fördergelder und damit vertragsgemäß gegenüber dem WCF verantwortlich. Am Ende des Prozesses muss der*die deutsche Partner*in dem WCF belegen, dass die gesamte Fördersumme (abzüglich möglicher Handlungskosten des*der deutschen oder europäischen Produzenten*Produzentin von maximal 7,5 Prozent) in den WCF-Regionen/-Ländern ausgegeben wurde. Dieser Nachweis der aufgewandten Kosten muss für den WCF gegebenenfalls von einem*einer amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer*in bestätigt und unterzeichnet werden.

Kann ein Projekt gefördert werden, dessen Regisseur*in kein*e Staatsangehörige*r einer*eines WCF-Region/-Landes ist?

Nein, das geht nicht.
Der WCF möchte regionale Geschichten fördern und dementsprechend Filmemacher*innen unterstützen, die eine starke Verbindung zu den kulturellen Realitäten der Region besitzen. Die „Stimme” lokaler Regisseur*innen ist für den WCF essentiell.

Falls im eingereichten Projekt von mehr als zwei Personen Regie geführt wird, müssen diese Personen alle die Staatsangehörigkeit eines WCF-Landes besitzen.
Nur im Fall einer fehlenden Staatsangehörigkeit, aus politischen oder geschichtlichen Gründen, kann der WCF-Ausschuss, nach einer Zustellung der Begründung der Umstände, den Fall individuell betrachten.

Wie viele Projekte kann eine Produktionsfirma in derselben Bewerbungsfrist einreichen?

Es können lediglich bis zu zwei Projekte per Bewerbungsrunde eingereicht werden.

Kann ein Projekt mehr als einmal beim WCF eingereicht werden?

Nein, ein Filmprojekt kann nur einmal beim WCF eingereicht werden.

Eine Ausnahmeregelung tritt in Kraft, wenn ein Projekt eine Einladung der WCF-Jury zum erneuten Einreichen eines Rohschnittes, einem weiterentwickelten Drehbuch oder einer stärkeren Finanzierungsstruktur in einer der nächsten Bewerbungsfristen bekommt.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um ein Projekt zur Verleihförderung einzureichen?

Die Zeitspanne zwischen der Einreichung zur Verleihförderung beim WCF und dem Kinostart darf nicht weniger als 12 Wochen betragen.

Wie funktioniert der Auswahlprozess?

Der WCF versammelt eine internationale Jury bestehend aus dem Leiter des WCF und externen Filmfachleuten und Expert*innen, die Empfehlungen über zu fördernde Filme aussprechen.

Die Entscheidungssitzungen sind nicht öffentlich und der WCF hat keine Verpflichtung, Projektablehnungen zu begründen.
Der WCF behält sich das Recht vor, einem*r Empfänger*in eine kleinere Summe, als beantragt, zu bewilligen.

Können WCF- und andere Förderungen kombiniert werden?

Ja, die WCF-Förderung kann mit Förderungen anderer Institutionen kombiniert werden. Es gelten bestimmte Ausnahmen bei der WCF Europe-Förderung.

Ein Projekt kann jedoch immer nur Förderungen durch jeweils eines der WCF-Programme erhalten. Einzig die WCF ACP-Förderung bildet hier eine Ausnahme und kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Ergänzung zu den WCF Classic- oder WCF Africa-Programmen gewährt werden.

Merkblatt zu den Unterschieden von WCF Classic/Africa, WCF Europe und WCF ACP