FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Förderungen durch den WCF. Sollten Sie keine passenden Antworten finden, wenden Sie sich gern an:

Welche Arten von Filmen können beim WCF eingereicht werden?

Der WCF akzeptiert Spielfilme und kreative Dokumentarfilme in abendfüllender Länge von mind. 70 Minuten. Kurzfilme sind nicht zugelassen.

Braucht man bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung für WCF Classic eine*n deutsche*n Partner*in?

Nein. Die Einreichung kann durch eine Produktionsfirma aus den WCF-Regionen/-Ländern selbst durchgeführt werden. Sie müssen jedoch eine*n deutsche*n Partner*in hinzuziehen, wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wird, da der endgültige Fördervertrag nur mit einer deutschen Produktionsfirma abgeschlossen werden kann.

Welche Rolle übernimmt der*die deutsche/europäische Partner*in?

Der*die deutsche oder europäische Partner*in ist für die Unterzeichnung des Fördervertrags mit dem WCF verantwortlich, ist der*die formale Empfänger*in der WCF‑Förderung und übernimmt die Haftung gegenüber dem WCF für das Projekt. Für die Endabrechnung muss der*die deutsche oder europäische Partner*in einen Verwendungsnachweis bzw. eine Wirtschaftsprüferbescheinigung vorlegen, um zu belegen, dass die gesamte Fördersumme (abzüglich möglicher Handlungskosten von bis zu 7,5 Prozent des*der deutschen oder europäischen Partner*in) ausschließlich für die Produktion des Films in den WCF‑Regionen/ ‑Ländern ausgegeben wurde

Kann ein Projekt gefördert werden, dessen Regisseur*in kein*e Staatsangehörige*r einer*eines WCF-Region/-Landes ist?

Nein, das geht nicht.
Der WCF unterstützt Filmschaffende aus den förderfähigen Ländern.

Wenn das eingereichte Projekt von zwei oder mehr Regisseur*innen gemeinsam umgesetzt wird, müssen alle die Staatsbürgerschaft eines WCF‑Landes besitzen.

Nur in Fällen, in denen eine Staatsbürgerschaft aus politischen oder historischen Gründen nicht vorliegt, kann der WCF‑Ausschuss die Situation im Einzelfall prüfen, sofern eine schriftliche Begründung der Umstände vorliegt.

Wie viele Projekte kann eine Produktionsfirma in derselben Bewerbungsfrist einreichen?

Es kann nur ein Projekt pro Auswahlrunde eingereicht werden.

Kann ein Projekt mehr als einmal beim WCF eingereicht werden?

Nein, ein Filmprojekt kann nur einmal beim WCF eingereicht werden, es sei denn, die WCF Jury lädt das Projekt ausdrücklich zu einer neuen Bewerbung ein.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um ein Projekt zur Verleihförderung einzureichen?

Zwischen der Einreichung eines Projekts für die WCF‑Verleihförderung und dem Kinostart des Films müssen mindestens 12 Wochen liegen.

Wie funktioniert der Auswahlprozess?

Der WCF beruft eine internationale Jury ein, bestehend aus der Leitung des WCF und externen, filmbezogenen Fachleuten und Expert*innen, die Empfehlungen über die zu fördernden Filme aussprechen.

Die Entscheidungssitzungen sind nicht öffentlich und der WCF hat keine Verpflichtung, Projektablehnungen zu begründen.
Der WCF behält sich außerdem das Recht vor, eine geringere Fördersumme zu bewilligen als beantragt

Kann eine WCF-Förderung mit anderer Unterstützung kombiniert werden?

Ja, die WCF-Förderung kann mit Mitteln anderer Institutionen kombiniert werden. Es gelten bestimmte Ausnahmen bei der WCF Europe-Förderung.

Ein Projekt kann jedoch nicht gleichzeitig von mehr als einem WCF‑Programm gefördert werden. Insbesondere gilt, dass ein Projekt, das bereits Produktionsförderung vom WCF erhalten hat, nicht berechtigt ist, erneut Postproduktionsförderung zu beantragen