Berlinale: Richtlinien, Formulare & Einreichtermine


Richtlinien, Formulare, Termine

Einreichtermine:

  • Produktionsförderung: 01.08.2013
  • Anträge auf Verleihförderung können fortlaufend eingereicht werden.

Uncle Boonmee Who Can Recall His Past Lives von Apichatpong Weerasethakul

Förderberechtigt sind nur Produktionsfirmen mit Sitz in Deutschland. Produzenten aus den WCF-Regionen können jedoch selbst einen Antrag stellen, müssen aber, um nach einer Jury-Empfehlung die Förderung in Empfang nehmen zu können, eine Kooperation mit einem deutschen Partner nachweisen. Dies kann auch nach Antragstellung erfolgen. Jedoch muss dieser Nachweis spätestens dann vorliegen, wenn das Projekt nach der Förderentscheidung zur Förderung vorgeschlagen wird.

Förderberechtigt für die Verleihförderung sind weiterhin deutsche Verleihfirmen und Weltvertriebe, die einen abendfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm aus den WCF-Regionen in deutsche Kinos bringen wollen. Eine vorherige WCF-Produktionsförderung des Filmes ist dabei keine Voraussetzung.

Der WCF schlägt Projekte nur dann zur Förderung vor, wenn sie einen deutschen Partner nachweisen können. Bei der Suche nach diesem potentiellen Partner kann der WCF auch als Vermittler fungieren.

Der deutsche Partner unterzeichnet die Fördervereinbarung mit dem WCF und ist der Empfänger der WCF-Fördergelder. Er ist entsprechend dem WCF vertragsgemäß verantwortlich und muss am Ende des Projektes die vertragsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme für Kosten zur Herstellung des Films in der jeweiligen WCF-Region nachweisen (abzüglich möglicher Handlungskosten des deutschen Produzenten von max. 7,5%).

Weitere Informationen über die Rolle der deutschen Partner finden Sie in den WCF FAQs

Förderungstypen und einzureichende Unterlagen

Produktionsförderung

Die Höchstfördersumme beträgt 100.000 Euro pro Projekt. Der Förderbetrag darf nicht mehr als 50% der Gesamtproduktionskosten ausmachen. Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 und 1.000.000 Euro liegen. Der Förderbetrag soll für die Produktion in den oben genannten Regionen ausgegeben werden.

Für eine Antragstellung einzureichende Unterlagen

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • eine zweiseitige Synopsis
  • Director’s Note und eine Beschreibung des visuellen Konzeptes des Regisseurs
  • das CV des Regisseurs
  • das CV des Autors
  • das Profil/die Filmografie der Produktionsfirma/en
  • ein Drehbuch in Englisch oder Französisch (im Falle eines Dokumentarfilmes genügt ein erweitertes Treatment und ein detaillierten visuellen Konzept)
  • ein detailliertes Budget in Euro
  • einen Finanzierungsplan in Euro und ggf. Kopien der Koproduktionsverträge oder Absichtserklärungen
  • Rights Clearance (Klärung der Rechtekette)
  • Vorherige Filme des Regisseurs auf DVD

Deutsche Verleihunternehmen können Verleihförderung in Höhe von maximal 15.000 Euro für die Distribution von Filmen aus den WCF-Regionen in Deutschland beantragen. Der Förderbetrag darf nicht mehr als 50% der Gesamtverleihkosten ausmachen.

Für eine Antragstellung einzureichende Unterlagen

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • eine zweiseitige Synopsis
  • das Profil/die Filmografie der Produktionsfirma/en
  • Beschreibung der Verleihstrategie
  • ein detailliertes Verleih-Budget in Euro
  • einen Finanzierungsplan in Euro und gg. Kopien der Koproduktionsverträge oder Absichtserklärungen
  • Final Cut des Films (in englischer oder französischer Sprache oder mit englischen oder französischen Untertiteln) auf DVD

Kontakt

Project Management
Sonja Heinen

Vincenzo Bugno

Office Management
Isona Admetlla
 

Potsdamer Str. 5
10785 Berlin
Tel. +49 30 25920-516
Fax +49 30 25920-529
 

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