Förderberechtigt sind nur Produktionsfirmen mit Sitz in Deutschland. Produzenten aus den WCF-Regionen können jedoch selbst einen Antrag stellen, müssen aber, um nach einer Jury-Empfehlung die Förderung in Empfang nehmen zu können, eine Kooperation mit einem deutschen Partner nachweisen. Dies kann auch nach Antragstellung erfolgen. Jedoch muss dieser Nachweis spätestens dann vorliegen, wenn das Projekt nach der Förderentscheidung zur Förderung vorgeschlagen wird.
Förderberechtigt für die Verleihförderung sind weiterhin deutsche Verleihfirmen und Weltvertriebe, die einen abendfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm aus den WCF-Regionen in deutsche Kinos bringen wollen. Eine vorherige WCF-Produktionsförderung des Filmes ist dabei keine Voraussetzung.