Fördersumme
- Höchstfördersumme: 60.000 Euro pro Projekt
- Die Fördersumme darf nicht mehr als 50% der Gesamtproduktionskosten betragen.
- Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
- Der Förderbetrag muss für die Produktion des Films in den o.g. Regionen ausgegeben werden.
Für eine Antragstellung einzureichende Unterlagen
1. Ausgefülltes Online-Antragsformular:
Nachdem Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie weitere Informationen zu den Schritten 2 und 3, um Ihre Bewerbung abzuschließen.
2.
a. Finanzierungsinformationen:
- Detaillierter Budgetplan in Euro und in der Landeswährung (wenn vorhanden)
b. Verträge und Vereinbarungen
- Alle Finanzierungsverträgen und / oder Absichtserklärungen von Finanzierungspartnern, die bereits bestätigt sind
- Unterschriebene Co-Produktionsverträge / Kooperationsverträge oder Deal Memos
- Rechteübertragung: Die Rechteübertragung ist ein Dokument oder ein Vertrag, der die Rechte des Drehbuchautors auf den Produzenten überträgt und diesen offiziell berechtigt, das Drehbuch für ein Filmprojekt zu verwenden. Sind der Autor und der Produzent dieselbe Person, so ist es nicht nötig, die Erklärung beizufügen.
c. Ein visuelles Dossier mit Stimmungsbildern, Rollenbesetzung, Drehorten etc.
3. Zusätzlich zum Online Formular und den Dokumenten per E-Mail, benötigen wir eine Kopie der folgenden Materialien als ausgedruckte Version per Post oder International Courier:
- Eine Kopie des ausgedruckten Onlineformulars mit Originalunterschriften
- Eine Kopie der vollständigen ausgedruckten Einreichungsmaterialien von Schritt 2 (Materialien a, b, c und d)