WCF Europe Verleihförderung

Einreichfrist

Offene Einreichung nur für Filme aus WCF-geförderten Regionen, die 2024 ihren Kinostart haben werden.

Die Anträge sollten mindestens vier Monate vor dem ersten geplanten Kinostart des Films eingereicht werden.

Der WCF setzt die WCF Europe Verleihförderung ab 2023 neu auf und unterstützt damit den Filmvertrieb und die Sichtbarkeit von Filmen aus den WCF-Fokusregionen innerhalb und außerhalb Europas. 

Ziel ist es, den Verleih eines Films aus den WCF-Fokusregionen in europäischen und nicht-europäischen Ländern finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus soll der gesamte Prozess durch maßgeschneiderte Beratungen durch Expert*innen für Publikum und Marktzugang begleitet werden. Der Grundgedanke ist nicht nur, die Zielgruppen in den verschiedenen Gebieten zu identifizieren, sondern auch eine Dynamik des Austauschs und des Dialogs über Strategien zwischen Weltvertrieben und Verleiher*innen in den verschiedenen, an der Antragstellung beteiligten, Gebieten zu befördern und sowie die Möglichkeiten, ein Publikum zu erreichen, zu verbessern.

Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Sichtbarmachung der Filme kurz-, mittel- und langfristig auf das Publikum abgestimmt und gleichzeitig das Kino als Ort der Begegnung gefördert werden.

Förderfähig sind abendfüllende Spiel- sowie Dokumentar- und Animationsfilme aus den für die WCF Europe Verleihförderung zulässigen Regionen und Ländern

An wen richtet sich das Programm?

Eingetragene Weltvertriebsfirmen mit Sitz in einem der am Programmbereich MEDIA teilnehmenden Länder, die beabsichtigen, einen koproduzierten Film aus den förderfähigen Regionen/Ländern des WCF Europe in mindestens drei Verleihgebieten herauszubringen.

Ein Film, der bei der WCF Europe Verleihförderung eingereicht wird, um eine Vertriebsförderung zu erhalten, muss in einer Struktur koproduziert worden sein, …

  • an der mindestens ein*e Koproduzent*in aus einem Land, das am Programmbereich MEDIA teilnimmt, beteiligt ist.
  • deren Produktionsfirma direkt oder mehrheitlich im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder ist.
  • an der mindestens ein*e Koproduzent*in beteiligt ist, der*die aus einem Land, das zu den WCF Europe-Regionen und -Ländern gehört, stammt.

Der Anteil des*der europäischen Koproduzent*innen bzw. derjenigen, die aus Ländern stammen, die am Programmbereich MEDIA teilnehmen, muss mindestens 20 Prozent betragen. In keinem Fall darf der Anteil dieser Koproduzent*innen 70 Prozent übersteigen. Mit dem Antrag ist die Struktur der Koproduktion durch eine unterzeichnete Koproduktionsvereinbarung zu bescheinigen, der ein Finanzierungsplan beizufügen ist, sofern diese Dokumente detaillierte Bestimmungen zu wesentlichen Aspekten der Koproduktion enthalten.

Eckdaten

  • Um für eine WCF Europe Verleihförderung in Betracht zu kommen, müssen die Filme von einer gemeinsamen Gruppe von mindestens drei internationalen Verleiher*innen eingereicht werden (davon mindestens ein*e Teilnehmer*in im Programmbereich MEDIA und mindestens eine*r aus einer förderfähigen Region/einem förderfähigen Land des WCF Europe), die von einem internationalen Weltvertrieb geleitet wird.
  • Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 30.000 Euro [Gesamtbetrag für die Veröffentlichung des Films in allen (mindestens drei) beteiligten Ländern, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Vertriebsgebiet].
  • WCF Europe-Mittel können nur gewährt werden, wenn sie nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Verleihkosten in allen Verleihgebieten ausmachen. Dasselbe gilt für jedes Vertriebsgebiet, d. h. die WCF Europe-Mittel für jedes Vertriebsgebiet dürfen 50 Prozent der Vertriebskosten in dem jeweiligen Vertriebsgebiet nicht überschreiten.
  • Anträge auf Vertriebsförderung können jederzeit gestellt werden. Eine vorherige Rücksprache mit dem WCF wird dringend empfohlen. Die Anträge sollten mindestens vier Monate vor dem ersten geplanten Kinostart des Films eingereicht werden.
  • Für die Übernahme der Verantwortung und Koordination zwischen allen Partner*innen hat die Weltvertriebsfirma Anspruch auf eine Handlungskostenpauschale in Höhe von maximal zehn Prozent des gesamten WCF Europe-Förderbetrags.
  • Zusätzlich zur Finanzierung bietet der WCF dem Projekt maßgeschneiderte Beratungsgespräche an, bei denen die beteiligten Weltvertriebe und Vertriebsfirmen aus den verschiedenen Regionen Strategien mit Experten*innen für Publikum und Marktzugang austauschen können.

Antragsunterlagen

Für eine Antragstellung einzureichende Unterlagen:

  • das ausgefüllte Antragsformular (322 KB)
  • Synopsis
  • Profil des*der Hauptantragstellenden (des Weltvertriebs) und die Profile aller an dem Antrag beteiligten Distributionspartner*innen
  • Beschreibung der Vertriebsstrategie für den Film einschließlich aller am Antrag beteiligten Territorien
  • ein detailliertes Verleihbudget in Euro für alle beteiligte Territorien
  • ein Finanzierungsplan und Recoupmentplan in Euro 
  • Finanzierungsnachweise, Verträge oder ggf. Absichtserklärungen der Finanzierungspartner*innen
  • Distributionsvertrag
  • Finale Schnittversion des Films (in englischer oder französischer Sprache oder mit englischen oder französischen Untertiteln) auf DVD