WCF ACP

Einreichfrist

Aktuell werden ausschließlich Projekteinreichungen angenommen, welche eine Fertigstellung des Filmes bis Ende 2023 vorsehen.

Mit Unterstützung der ACP (African, Caribbean and Pacific Group of States) lancierte der World Cinema Fund im Jahr 2020 das Förderprogramm WCF ACP.

WCF ACP bietet die Gelegenheit, die Finanzierung und Umsetzung von Projekten aus WCF- und ACP-Regionen/-Ländern zusätzlich zu optimieren. Bei dem Programm handelt sich um eine ergänzende Finanzierung von Projekten, die im Rahmen einer Jurysitzung für WCF Classic- beziehungsweise WCF Africa-Fördermaßnahmen empfohlen werden. Mit WCF ACP können die Beträge, die für die Finanzierung geförderter Projekte bereitgestellt werden, verdoppelt oder sogar verdreifacht werden.

Zum Beispiel: Ein Projekt wird durch WCF Africa mit 40.000 Euro gefördert. Mit der zusätzlichen Unterstützung von WCF ACP kann dieser Betrag auf bis zu 120.000 Euro erhöht werden. Auch über die Höhe der Förderergänzung entscheidet die WCF-/WCF Africa-Jury.

An wen richtet sich das Programm?

Projekte einreichen können Produktionsfirmen aus den ACP-Regionen/-Ländern, die zum Zeitpunkt der Einreichung die Zusammenarbeit mit einer*m Regisseur*in aus ihrer Region und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Koproduktion mit einer Produktionsfirma aus den ACP-Regionen nachweisen können.

Der kumulative Höchstbetrag, den ein Projekt über ACP Förderinstitutionen (neben dem Berlinale WCF beispielsweise dem CNC und OIF) erhalten kann, beträgt 200.000 Euro.

WCF-Vertragspartner*innen sind deutsche Koproduzent*innen oder Produktionsfirmen aus den ACP-Regionen/-Ländern oder aus anderen Gebieten, die eine Koproduktion mit dem*der Antragsteller*in nachweisen können.

Damit der WCF die Produktion eines eingereichten Films unterstützt, muss das Drehbuch fertig gestellt und es sollte bereits eine Finanzierung vorhanden sein. Die Dreharbeiten sollten spätestens neun Monate nach Ablauf der Einreichfrist beginnen.

Einreichung

Projekte, die beim WCF und WCF Africa eingereicht werden und die Kriterien für eine Ergänzungsförderung durch WCF ACP erfüllen, werden automatisch hierfür berücksichtigt. Es ist nicht möglich, sich direkt um eine WCF ACP-Ergänzungsförderung zu bewerben. Die Anträge müssen an das WCF Classic- und WCF Africa-Programm gerichtet werden.

Eckdaten

  • Gefördert werden Projekte, bei denen ab Einreichung eine Zusammenarbeit zwischen einem*einer Regisseur*in aus einer*einem ACP-Region/-Land und lokalen/internationalen Produzent*innen stattfindet. Die Projekte müssen nach einer positiven Förderempfehlung eine Koproduktionspartnerschaft von mindestens drei Partner*innen vorweisen. Die Zahl der an der Partnerschaft beteiligten Organisationen aus ACP-Regionen/-Ländern muss immer gleich hoch oder höher sein als die Zahl der Partner*innen anderer Nationalitäten.
  • Die Unterstützung ist eine Ergänzungsförderung zu den zuvor gewährten Mitteln durch das WCF- oder WCF Africa-Förderprogramm, die eine Verdoppelung oder Verdreifachung des gewährten Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 Euro ermöglicht.
  • Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
  • Vertragspartner*in der WCF ACP-Ergänzungsförderung kann eine*r der Produzent*innen sein, die an der Koproduktionspartnerschaft beteiligt sind.
  • Die WCF ACP-Förderung muss in den ACP-Regionen/-Ländern ausgegeben werden, die an der Koproduktion beteiligt sind.

Afrika: Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Südafrika, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda und die Zentralafrikanische Republik.

Zu beachten: Südafrika ist zugelassen als Koproduzent, jedoch nicht als Bewerber/Förderempfänger.

Karibik: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Saint Christopher and Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago.

Pazifik: Cookinseln, Fiji, Kiribati, Marshallinseln, Micronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.

WCF ACP und andere Förderungen

Die ACP-Ergänzungsförderung, kann mit anderen Förderungen, wie sie z. B. von DEENTAL-ACP (CNC) oder CLAP-ACP (Organisation internationale de la Francophonie) gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro pro Projekt kombiniert werden.