Berlinale & EFM-Teilnahmebedingungen

Akkreditierungen für die Berlinale 2025 können ab Anfang November 2024 online beantragt werden.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung über das Akkreditierungsverfahren.
Aktuelle Informationen zur Berlinale 2025 werden ab Herbst 2024 veröffentlicht.

1. Vorbemerkung

Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) sind ein Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Die Berlinale wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der European Film Market (EFM) ist Teil der Berlinale.

Die Akkreditierung für das Festival oder den EFM setzen das Einverständnis der Akkreditierten mit den Teilnahmebedingungen voraus. Organisationen oder Personen, die die Akkreditierung für Dritte beantragen, bestätigen und tragen dafür Sorge, dass die Teilnahmebedingungen von den angemeldeten Personen zur Kenntnis genommen, akzeptiert und eingehalten werden.

Jeder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen sowie jegliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann zum Entzug der Akkreditierung und dem unbefristeten Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Berlinale behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.

2. Verhaltenskodex Antidiskriminierung

Ziel der Berlinale ist es, ein sicheres, nachhaltiges und inklusives Umfeld der anerkennenden Debatte, des Dialogs und Austauschs zu schaffen, in dem jede*r respektvoll und gleichwertig behandelt wird. Mit Teilnahme verpflichten sich die Akkreditierten zur Einhaltung des Verhaltenskodex Antidiskriminierung in seiner aktuellen Fassung. Die Berlinale behält sich daher das Recht vor, Festival-/EFM-Akkreditierung oder den Zugang zum Festival, seinen Einrichtungen, Veranstaltungen und Veranstaltungsorten ohne Vorankündigung oder Rückerstattung zu widerrufen, sollte es zu Fehlverhalten kommen.

3. Akkreditierungsvoraussetzungen

Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten der Berlinale und des EFM veröffentlicht.

Voraussetzung für die Presse- oder Festival- bzw. EFM-Akkreditierung ist der Nachweis einer professionellen Tätigkeit im Medien- oder Filmbereich.

Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Akkreditierung unter: Fachpublikum / EFM, Presse und Studierende.

4. Onlinerechte

Die mit der Akkreditierung erworbenen Onlinerechte sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Onlineservices der Internationalen Filmfestspiele Berlin gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.

Akkreditierte sind nicht berechtigt, jegliche Inhalte (insbesondere Onlinevorführungen) öffentlich oder privat vorzuführen und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Bei einer Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt die*der Akkreditierte nicht nur gegen die Teilnahmebedingungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte der Rechteinhaber*innen an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Internationalen Filmfestspiele Berlin sowie der Rechteinhaber*innen zu rechnen.

5. Ausweise

Die Festival-/EFM-Akkreditierungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Bereichen und Vorführungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin und des European Film Market gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.

Während der gesamten Dauer des Festivals und des European Film Market sind Festival-/EFM-Akkreditierungen für den Zugang zu Festival- und Markt-Locations obligatorisch. Personen ohne entsprechenden Ausweis kann der Zutritt vom Sicherheitspersonal verweigert werden. Ausweise, die von anderen Personen als dem/der Ausweisinhaber*in genutzt werden, werden eingezogen.

Der Verlust oder Diebstahl der Festival-/EFM-Akkreditierung muss umgehend am jeweiligen Akkreditierungscounter gemeldet werden. Die Ausgabe eines neuen Festival-/EFM-Akkreditierungsausweises ist kostenpflichtig. Der Veranstalter behält sich das Recht auf die Ausstellung eines Ersatzausweises vor.

6. Altersbeschränkungen

Personen unter 18 Jahren sind von der Festival-/EFM-Akkreditierung ausgeschlossen.

Ausgenommen sind minderjährige Personen, die zu einem Festivalfilmteam gehören oder ausschließlich am Programm der Sektionen Generation 14plus oder Generation Kplus teilnehmen. Minderjährige Filmteam-Mitglieder oder Festivalteilnehmer*innen der Sektion Generation müssen auf dem Festival von einem akkreditierten Erwachsenen begleitet werden.

7. Bezahlung, Stornierung und Abholung

Das Datum der Antragstellung bestimmt das zu zahlende Entgelt (ausgenommen Presseakkreditierungen). Der Early Bear / Regular Tarif für (Online) Market Badges und Festivalakkreditierungen ist nur bis zum 1. Februar 2024 gültig. Ab dem 2. Februar 2024 werden für diese Ausweise die tagesaktuellen Preise berechnet. 

Die Akkreditierungsausweise/EFM-Badges müssen bis zum 1. Februar 2024 online bezahlt werden. Bei später eingehenden Zahlungen ist mit Verzögerungen bei der Ausweisabholung sowie der Bereitstellung des Zugangs zu Onlineservices, wie dem Online-Ticketshop für Festival-, Presse- und Studierendenakkreditierte zu rechnen. 

Nach Absprache haben Firmen und Institutionen die Möglichkeit, Zahlungen für mehrere Akkreditierte gesammelt per Überweisung durchzuführen.

Die Rückerstattung des Entgelts für bereits bezahlte Presse-, Studierenden- und Festivalakkreditierungensowie EFM-Staff Badges ist nur bis zum 1. Februar 2024 bei schriftlicher Stornierung an möglich.

Ein Market Badge sowie ein Online Market Badge kann nach Bezahlung nicht mehr storniert werden.

Die Akkreditierungsausweise/EFM-Badges werden an den jeweiligen Akkreditierten-Countern unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und des Abholscheins ausgehändigt.

Die Abholung der Akkreditierungsausweise/EFM-Badges durch eine andere Person als der/dem Antragsteller*in erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.

Jedem Unternehmen bzw. jeder Person mit noch ausstehenden Forderungen des Festivals oder des EFM wird die Akkreditierung verweigert, bis diese Forderungen beglichen sind.

8. Urheberrecht

Der/die Antragsteller*in garantiert, dass alle Materialien (insbesondere Fotos, die mit dem Antrag eingereicht werden) frei von Rechten Dritter sind und für den Ausweisdruck und ggf. den EFM Participants Guide verwendet werden dürfen. Der*die Antragsteller*in garantiert, dass er*sie die Berlinale von jeglichen Ansprüchen der Urheberrechtsinhaber*innen in Bezug auf die Nutzung des eingereichten Materials freistellt. Die Berlinale behält sich das Recht vor, Akkreditierungen mit unautorisierter Aufnahme von urheberrechtlich geschütztem Material nachträglich abzulehnen.

9. Personalisierte Tickets

Akkreditiertentickets für Festivalvorstellungen sind personengebunden. Festival- & Presseakkreditierte sowie akkreditierte Studierende können Tickets - je nach Verfügbarkeit - ausschließlich online über einen personalisierten Zugang zum Online-Ticketshop buchen. 

Es besteht weder ein Anspruch auf Tickets für bestimmte Vorstellungen bzw. Veranstaltungen noch auf eine bestimmte Anzahl von Tickets.

Die personalisierten Tickets für Akkreditierte sind nur in Kombination mit dem Akkreditierungsausweis gültig. Der Akkreditierungsausweis muss am Kinoeingang zur Kontrolle bereitgehalten werden. Die Tickets werden beim Einlass entwertet.

Die Akkreditierten sind zur Einhaltung der folgenden Buchungsregel verpflichtet: Pro Vorstellung, pro Film und Zeitschiene (90 Minuten) darf maximal ein Ticket gebucht werden. Bereits gebuchte Tickets, die nicht genutzt werden können, müssen rechtzeitig vor Beginn des Screenings online storniert werden. Bei wiederholtem Verfall von Tickets, behält sich das Festival das Recht vor, bereits gebuchte Tickets zu entwerten und/oder den persönlichen Zugang zum Online-Ticketshop für Akkreditierte zu sperren.

10. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von Filmvorführungen sind den Teilnehmer*innen sowohl vor Ort als auch online grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und aus den Spielstätten verwiesen werden.

Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, die Teile von Filmvorführungen enthalten, sowie die damit verbundenen Aufnahmegeräte können vor Ort eingezogen und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die*der Besitzer*in einer sofortigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.

Angesichts der Notwendigkeit des Schutzes vor Piraterie versichert jede*r Teilnehmer*in, dass sie*er keinen Diebstahl am geistigen Eigentum gemäß dem Urheberrecht und damit verbundener Rechte begeht.

Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden sowie an Dritte zwecks Veröffentlichung weitergegeben werden dürfen.

11. Embargoregelung

Pressevorführungen von Berlinale-Filmen finden meist vor den öffentlichen Premieren statt. Akkreditierte mit Zutritt zu Pressevorführungen verpflichten sich, die Embargoregelung einzuhalten. Kritiken zu Berlinale-Filmen, die während des Festivals ihre Weltpremiere haben, dürfen erst nach Beginn der ersten öffentlichen Vorführung (Filmstart + 30 Minuten) veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Social-Media-Kanäle.
Veranstaltungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Filmbeginn. Daher kann es bei einigen Filmen einen gesonderten Embargohinweis geben.

12. Covid-19-Information

Mit der Teilnahme verpflichten sich Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Gäste zur ausnahmslosen Einhaltung ggf. geltender Covid-19-Regelungen. Die Akkreditierten sind aufgefordert, sich eigenverantwortlich über jeweils geltende Regelungen zu informieren und zu prüfen, ob sie die aktuellen Vorgaben erfüllen können.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH gelten ergänzend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den AGB gehen erstere vor.


Stand: 17. Februar 2023

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