Der WCF möchte Filme in den WCF-Regionen durch die Förderung von Kooperationen zwischen Produzenten und Regisseuren aus diesen Ländern und deutschen Partnern unterstützen. Die deutschen Partnerunternehmen spielen daher - sowohl kulturpolitisch als auch ökonomisch - eine wichtige Rolle in der Struktur des WCF und tragen ihren Teil zu einer positiv verstandenen Globalisierung bei.
Die Förderanträge von Produzenten aus den WCF-Regionen können bereits gestellt werden, bevor ein deutscher Partner gefunden wurde. Sobald der WCF jedoch ein Projekt zur Förderung vorschlägt, wird ein deutscher Partner benötigt. Oftmals fungiert der WCF als Vermittler zwischen Produzenten aus dem Ausland und potentiellen deutschen Partnern und kann bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen behilflich sein. Sobald ein deutscher Partner gefunden ist, kann die Empfehlung der WCF-Jury in die Tat umgesetzt werden.
Der deutsche Partner unterzeichnet die Fördervereinbarung mit dem WCF, ist der Empfänger der WCF-Fördergelder und damit vertragsgemäß dem WCF verantwortlich. Am Ende des Prozesses muss der deutsche Partner dem WCF belegen, dass die gesamte Fördersumme (abzüglich möglicher Handlungskosten des deutschen Produzenten von max. 7,5%) in den WCF-Regionen ausgegeben wurde. Dieser Nachweis der aufgewandten Kosten muss für den WCF von einem amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer bestätigt und unterzeichnet werden.