Berlinale: WCF FAQs


World Cinema Fund
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Förderung von Produktionen durch den WCF. Sollten Sie keine für Sie passenden Antworten finden, steht der WCF gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an

Der WCF akzeptiert Spielfilme und kreative Dokumentarfilme in abendfüllender Länge.
Kurzfilme sind nicht zugelassen.

Nein, das ist nicht möglich. Der WCF akzeptiert nur Einreichungen von:

  • Filmproduktionsfirmen aus Regionen, die für den WCF zugelassen sind (siehe unten)
  • deutschen Filmproduktionsfirmen, die eine Kooperation mit einem Regisseur aus den WCF-Regionen nachweisen können
  • deutschen Weltvertrieben oder Verleihern, die eine Kooperation mit einem Regisseur aus den WCF-Regionen nachweisen können

  • Afrika
  • Lateinamerika, Zentralamerika und die Karibik
  • Naher und Mittlerer Osten
  • Zentralasien
  • Südostasien
  • Kaukasus

Nein. Die Einreichung kann durch eine Produktionsfirma aus den WCF-Regionen selbst durchgeführt werden. Ein deutscher Partner ist erst dann nachzuweisen, wenn das betreffende Projekt zur Förderung vorgeschlagen wurde, also nach der Förderentscheidung.

Der endgültige Vertrag kann nur mit einem deutschen Partner geschlossen werden. Dabei muss der deutsche Partner garantieren, dass die gesamten Fördermittel in den WCF-Regionen ausgegeben werden. Er darf maximal 7,5% der Fördersumme für eigene Handlungskosten verwenden (inklusive der Wirtschaftsprüfungskosten, etc.).

Der WCF möchte Filme in den WCF-Regionen durch die Förderung von Kooperationen zwischen Produzenten und Regisseuren aus diesen Ländern und deutschen Partnern unterstützen. Die deutschen Partnerunternehmen spielen daher - sowohl kulturpolitisch als auch ökonomisch - eine wichtige Rolle in der Struktur des WCF und tragen ihren Teil zu einer positiv verstandenen Globalisierung bei.

Die Förderanträge von Produzenten aus den WCF-Regionen können bereits gestellt werden, bevor ein deutscher Partner gefunden wurde. Sobald der WCF jedoch ein Projekt zur Förderung vorschlägt, wird ein deutscher Partner benötigt. Oftmals fungiert der WCF als Vermittler zwischen Produzenten aus dem Ausland und potentiellen deutschen Partnern und kann bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen behilflich sein. Sobald ein deutscher Partner gefunden ist, kann die Empfehlung der WCF-Jury in die Tat umgesetzt werden.

Der deutsche Partner unterzeichnet die Fördervereinbarung mit dem WCF, ist der Empfänger der WCF-Fördergelder und damit vertragsgemäß dem WCF verantwortlich. Am Ende des Prozesses muss der deutsche Partner dem WCF belegen, dass die gesamte Fördersumme (abzüglich möglicher Handlungskosten des deutschen Produzenten von max. 7,5%) in den WCF-Regionen ausgegeben wurde. Dieser Nachweis der aufgewandten Kosten muss für den WCF von einem amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer bestätigt und unterzeichnet werden.

Produktionsförderung

Das Jury-Treffen für die Einreichungen vom März findet in der Regel Ende Juni / Anfang Juli statt.
Das Jury-Treffen für die Einreichungen vom August findet in der Regel Ende Oktober / Anfang November statt.

Verleihförderung

Das Jury-Entscheidungsdatum wird den Antragsstellern nach der Projekteinreichung per E-Mail mitgeteilt.

Nein, in diesem Falle benötigen wir ein erweitertes Treatment mitsamt einem detaillierten visuellen Konzept.

Nein, das geht nicht.

Der WCF möchte regionale Geschichten fördern und dementsprechend Filmemacher unterstützen, die eine starke Verbindung zu der kulturellen Realität/Identität des Landes besitzen. Die „Stimme” eines einheimischen Regisseurs ist für den WCF essentiell.

Die höchstmögliche Summe für Produktionsförderungen beträgt 100.000 € pro Projekt.

Der Förderbetrag darf nicht mehr als 50% der Gesamtproduktionskosten ausmachen.

Das Projektbudget sollte zwischen 200.000 € und 1.000.000 € liegen.

Die „Rights Clearance” (Rechteklärung / Klärung der Rechtekette) ist ein Vertrag (oder mehrere Verträge, der die Rechte des Drehbuchautoren an den Produzenten überträgt und offiziell dem Produzenten die Drehbuch-Nutzungsbefugnisse für ein Filmprojekt einräumt. Sollten Autor und Produzent dieselbe Person sein, erübrigt sich das Dokument.

Unter einem visuellen Konzept ist eine Erläuterung der visuellen und künstlerischen Vorstellung Ihres Projekts zu verstehen.

Wie soll der Film gedreht werden? Auf welche Weise soll die Kamera zum Einsatz kommen, welcher filmische Rhythmus wird angestrebt und wie sollen die Vorstellungen technisch umgesetzt werden? Wie wird die Arbeit mit den Schauspielern aussehen? Auch Details bezüglich der Ton-und Lichtgestaltung, der technischen Ausstattung, des ästhetischen Ansatzes, von Musik und Sound etc. tragen zu einem möglichst umfassenden Gesamtbild des Projektes bei.

Deutsche Verleihfirmen (und Sales Agents), die einen abendfüllenden Film (Spielfilm oder kreativer Dokumentarfilm) aus den WCF-Regionen in deutsche Kinos bringen wollen.

In Betracht kommen dabei alle Produktionen aus den WCF-Regionen. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Film vorher eine Produktionsförderung vom WCF erhalten hat.

Die höchstmögliche Summe für Verleihförderungen beträgt 15.000 € pro Projekt.

Der Förderbetrag darf nicht mehr als 50% der Gesamtverleihkosten ausmachen.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter Richtlinien, Formulare & Einreichtermine.
Für weitere Fragen steht Ihnen der WCF gerne zur Verfügung.

Kontakt

Project Management
Sonja Heinen

Vincenzo Bugno

Office Management
Isona Admetlla
 

Potsdamer Str. 5
10785 Berlin
Tel. +49 30 25920-516
Fax +49 30 25920-529
 

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