Berlinale: Presseakkreditierung


Informationen zur Presseakkreditierung

Die Antragsphase für Akkreditierungen / EFM Registration zur Berlinale 2014 und dem European Film Market beginnt Anfang November 2013.


Die auf diesen Seiten derzeit gegebenen Informationen beziehen sich auf die Berlinale 2013 und dienen lediglich der allgemeinen Orientierung über das Akkreditierungsverfahren.

Die Presseakkreditierung ist Berlinale-Berichterstattern aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) sowie PR-Agenten der Festival-Filme zugänglich. Das Festival behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor.

Ein Antrag auf Akkreditierung für die Berlinale kann über das Formular der Berlinale Online-Akkreditierung gestellt werden.

Bei Antragstellung müssen verschiedene Nachweise in digitaler Form hochgeladen werden. Die genaueren Anforderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ein Presseausweis ersetzt nicht die erforderlichen Nachweise.

Mehrfachakkreditierungen für verschiedene Tätigkeitsbereiche (z.B. Text- und Bildjournalist) sind nicht möglich.

Akkreditierungsvoraussetzungen / Tätigkeitsnachweis:

Bei Antragsstellung über die Berlinale Online-Akkreditierung müssen Sie folgende Nachweise für den digitalen Upload bereit halten:

  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Berichterstattung vom zuständigen Redakteur mit Angaben zu Art, Umfang und Veröffentlichungszeitraum der geplanten Berichterstattung sowie Angabe der Mediadaten
  • Veröffentlichungsnachweis (max. 50 MB) in Form von zwei aktuellen Belegen filmbezogener Berichterstattung im beauftragenden Medium
  • nur für Online-Medien: Angaben zur Medienform (Web-Zeitung, Web-Portal oder ähnliches) sowie zur Aktualisierungsfrequenz und zur Besucherzahl (unique visitors und pageviews)

Bei Antragsstellung über die Berlinale Online-Akkreditierung müssen Sie folgende Nachweise für den digitalen Upload bereit halten:

  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Berichterstattung vom zuständigen Redakteur mit Angaben zum Programm (Periodizität, Sendezeit, Einschaltquote), Namen und Funktion der zu akkreditierenden Team-Mitglieder
  • Kopie der letzten Berlinale-Berichterstattung bzw. Veröffentlichungsnachweis (max. 50 MB)

Bei Antragsstellung über die Berlinale Online-Akkreditierung müssen Sie folgende Nachweise für den digitalen Upload bereit halten:

  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Fotoberichterstattung vom zuständigen Redakteur der Publikation oder dem Agenturleiter
  • Veröffentlichungsnachweise (max. 50 MB)
  • Scan des Presseausweises

Bei Antragsstellung über die Berlinale Online-Akkreditierung müssen Sie folgende Nachweise für den digitalen Upload bereit halten:

  • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der Agenturleitung, der Produktion oder des Verleihs mit Angaben zu den auf der Berlinale vertretenen Filmtiteln

Zugangsberechtigungen:

  • Die Akkreditierung gilt für das gesamte Festival
  • Informationen über Zugangsberechtigungen zu Filmvorführungen werden mit der Akkreditierungsbestätigung mitgeteilt

  • Der Besuch von Filmvorführungen ist nicht möglich
  • Für die Eröffnungs- und Abschlussgala sowie einige Sonderveranstaltungen werden an TV- und Radiotechniker spezielle Dreh- und Arbeitsgenehmigungen vergeben. Für diese Genehmigungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an:
  • Genaue Informationen über Zugangsberechtigungen erhalten Sie bei Abholung des Ausweises am Presse-Counter

  • Die Akkreditierung ermöglicht Teilnahme an Photo-Calls und Vorstellungen von Regisseuren und Schauspielern nach Filmvorführungen sowie Zugang zum markierten Bereich am Roten Teppich vor dem Berlinale-Palast
  • Die Vergabe von Fotografen-Standplätzen erfolgt über die Presseabteilung
  • Bedarf an Standplätzen muss bis 15. Januar angemeldet werden
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Standplatz
  • Genauere Informationen über die Zugangsberechtigungen erhalten Sie bei Abholung des Ausweises
  • Der Besuch der Filmvorführungen ist nicht möglich
  • Für die Eröffnungs- und Abschlussgala sowie einige Sonderveranstaltungen werden spezielle Arbeitsgenehmigungen vergeben. Bitte setzen Sie sich hierfür rechtzeitig mit der Presseabteilung in Verbindung:

Aufnahmen (TV, Film, Digital, Video, Ton, Bild):

  • Bildaufnahmen sind akkreditierten Fotografen gestattet
  • TV-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen sind der akkreditierten TV-Presse gestattet

TV-, Film-, Digital-, Video-, Ton- und Bildaufnahmen, auf denen Teile einer Filmvorführung aufgenommen sind, verstoßen gegen das Urheberrecht und sind strafbar. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

  • Zu ausgewiesenen Sonderveranstaltungen und offiziellen Feierlichkeiten ist der Zugang limitiert und wird über die Presseabteilung vergeben
  • Zu den Saalveranstaltungen der Eröffnungs- und Abschlussgala ist der Zugang für Fotografen und Hörfunkjournalisten limitiert, die TV-Presse hat keinen Zugang. TV-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen sind bei der Eröffnungs- und Abschlussgala grundsätzlich untersagt. Der Zugang zum Poolmaterial kann über die Presseabteilung abgefragt werden

Ein Verstoß gegen die Regeln und Richtlinien kann zum Entzug der Akkreditierung und dem unbefristeten Ausschluss von der Veranstaltung führen.

  • Foto-Aufnahmen sind ausschließlich autorisierten Agenturfotografen gestattet
  • TV-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen sind ausschließlich der akkreditierten TV- Presse gestattet

Ein Verstoß gegen die Regeln und Richtlinien kann zum Entzug der Akkreditierung und dem unbefristeten Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Weitere Informationen:

Kritiken zu Filmen, die während der Berlinale ihre Weltpremiere haben, dürfen erst nach Abschluss der offiziellen Gala-Premiere veröffentlicht werden. Akkreditierte Journalisten der Berlinale erklären sich mit diesem „Embargo“ einverstanden.

Kontakt

Presseabteilung
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Tel. +49 30 25920-707
 

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