1 – Ziele
Im Zentrum der Hauptstadt Berlin bilden die Internationalen Filmfestspiele Berlin – auch bekannt als die „Berlinale“ – eine Plattform im Dienst der Filmkunst und der Filmindustrie. Ihr Ziel ist es, eine bessere Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Kulturen zu fördern, indem sie innovative und wertvolle Filme präsentieren.
2 – Zugelassene Filme
Weltpremieren werden bevorzugt.
Deutsche Filme müssen Weltpremieren sein.
Für den internationalen Wettbewerb zugelassen sind Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit.
Vorführformate: 35 mm, 70 mm, DCP (Der Wettbewerb zeigt keine Video-Formate)
Fertigstellung: innerhalb von 12 Monaten vor Festivalbeginn
Erlaubt ist:
- Kinoauswertung im Ursprungsland
- Teilnahme an einem nationalen Festival/nationalen Fokus im Ursprungsland
Eine Ausstrahlung im Fernsehen sowie die Präsentation im Internet sind nicht erlaubt.
Der Direktor des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
Alle Filme müssen per Online-Filmanmeldung registriert werden. Die Anmeldegebühr beträgt € 125 und kann nur per Kreditkarte (Visa, American Express, Mastercard) während des Online-Anmeldeprozesses beglichen werden.
3 – Auswahl und Programmierung
Der Direktor des Festivals lädt die Filme des internationalen Wettbewerbs ein. Sowohl ausländische als auch deutsche Fachleute beraten den Direktor bei seiner Auswahl. Produktionen, die für den Wettbewerb eingereicht werden, können – wenn nicht vom Einsender ausdrücklich ausgeschlossen – vom Panorama berücksichtigt werden.
Die Online-Filmanmeldung wie auch das Sichtungsmedium des für die Auswahl bestimmten Filmes müssen dem Festival innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorliegen.
Für die Auswahl sind neben Filmkopien auch HDCAM, Digital Betacam, Betacam SP, DVD und Blu-ray (region free) zugelassen. Andere Formate sollten mit der Sektion abgestimmt werden und sind unter Umständen mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Für die Auswahlsichtungen sollten die Filme in der Originalversion mit englischen Untertiteln zur Verfügung gestellt werden.
4 – Fassung und Untertitel
Alle eingeladenen Filme werden in ihrer Originalfassung mit Untertiteln vorgeführt. Dem Festival sollten mindestens je eine deutsch und eine englisch untertitelte Fassung zur Verfügung gestellt werden. Deutschsprachige Filme müssen englisch untertitelt sein. Die Kosten der Untertitelung gehen zu Lasten des Produzenten. Im Wettbewerb gibt es keine Möglichkeit der elektronischen Untertitelung.
Als Originalfassung gilt jede Fassung, in welcher der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll. Bei mehrsprachigen Filmen kann die Untertitelung nur in Absprache mit dem Festival anders definiert werden.
5 – Die Internationale Jury
Über die Vergabe des Goldenen und der Silbernen Bären entscheidet eine Internationale Jury, deren Mitglieder und Präsident vom Direktor des Festivals berufen werden. Die Internationale Jury besteht aus mindestens sieben deutschen und ausländischen Persönlichkeiten. Personen, die an der Produktion oder an der kommerziellen Auswertung eines Wettbewerbsfilmes beteiligt sind, dürfen der Jury nicht angehören.
Der Festivaldirektor oder ein durch ihn bestimmter Delegierter sind bei den Beratungen anwesend, nehmen aber nicht an den Abstimmungen teil.
Die Entscheidungen der Jury werden mit absoluter Mehrheit gefällt oder, wenn nach der zweiten Abstimmungsrunde noch keine Entscheidung gefällt werden konnte, mit relativer Mehrheit. Die Mitglieder der Jury sind zum Stillschweigen verpflichtet. Die Debatten und Abstimmungen sind streng vertraulich zu behandeln, auch nach Abschluss des Festivals.
6 – Preise für lange Filme des Internationalen Wettbewerbs
Die Jury vergibt unter den teilnehmenden Filmen im Internationalen Wettbewerb obligatorisch folgende Preise:
- den Goldenen Bären für den besten Film (für den Produzenten)
- den Großen Preis der Jury (Silberner Bär)
- den Preis für die beste Regie (Silberner Bär)
- den Preis für die beste Darstellerin (Silberner Bär)
- den Preis für den besten Darsteller (Silberner Bär)
- den Preis für das beste Drehbuch (Silberner Bär)
- den Preis für eine herausragende künstlerische Leistung aus den Kategorien Kamera, Schnitt, Musik, Kostüm oder Set-Design (Silberner Bär)
- den Alfred-Bauer-Preis, in Erinnerung an den Gründer des Festivals, für einen Spielfilm, der neue Perspektiven der Filmkunst eröffnet.
Nur einer der Bären kann ex aequo verliehen werden. Die Jury kann nicht mehrere Preise an ein und dasselbe Werk vergeben, ausgenommen die Darstellerpreise.
Das Festival erwartet, dass die Preisträger persönlich an der Preisverleihung teilnehmen. Jedem vorgeführten Film wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Für alle weiteren Fragen gilt das Allgemeine Reglement der Internationalen Filmfestspiele Berlin.