Berlinale: Allgemeine Richtlinien


Allgemeine Richtlinien für die Filmanmeldung zur Berlinale 2013

Die Online Filmanmeldung für die Berlinale 2014 wird ab Anfang September zur Verfügung stehen.


Die auf diesen Seiten derzeit gegebenen Informationen beziehen sich auf die Berlinale 2013 und dienen lediglich der allgemeinen Orientierung über das Anmeldeverfahren.

Das Festival wird von der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH veranstaltet. Das Offizielle Programm besteht aus den Filmen im Wettbewerb, Außer Konkurrenz, Berlinale Shorts und im Panorama. Vervollständigt werden die Internationalen Filmfestspiele Berlin durch die Sektionen Generation, Perspektive Deutsches Kino und Forum, welches in eigener Verantwortung organisiert wird. Die Bewerber können die Sektion(en) des Festivals wählen, für die sie ihren Film anmelden wollen. Die Programme Berlinale Special und Berlinale Special Gala (Offizielles Programm), Retrospektive, Kulinarisches Kino und Forum Expanded hingegen werden kuratiert.

Anmeldung

Bitte melden Sie den Film online an unter Online-Filmanmeldung
Nur angemeldete Filme können berücksichtigt werden.
Filmanmeldungen für den European Film Market unter www.efm-berlinale.de

Eine Inhaltsangabe, Filmo-Biographie des Regisseurs/der Regisseurin sowie Stab- und Darstellerliste können per E-mail oder Post gesandt werden an:

Internationale Filmfestspiele Berlin
Abteilung Programm
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 30 25920-444
Fax +49 30 25920-499

Auswahl

Für die Auswahlvorführung sind die Filme in ihrer Originalversion einzureichen. Deutsch- und englischsprachige Filme bedürfen keiner Übersetzung. Filme in anderen Sprachen müssen entweder deutsch oder englisch untertitelt sein.
Akzeptierte Formate für die Auswahlvorführungen sind 35mm-Filmkopien, DVD und Blu-ray (region free / all regions). DCP und andere Formate sollten mit der Programmorganisation abgestimmt werden und sind unter Umständen kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihren Film für mehrere Sektionen anmelden, schicken Sie bitte im Falle von DVD / Blu-ray nach Möglichkeit zwei Exemplare.
Eingereichte Kurzfilme können auch per Datei-Upload im Verlauf der Online-Filmanmeldung zugesandt werden. Details unter infosheet upload.

Versand der Kopien, DVDs und Blu-rays

Die Auswahlmedien sind an folgende Adressen zu schicken:

Internationale Filmfestspiele Berlin
Film Office

Voxstraße 3
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 30 25920-888
Fax +49 30 25920-899

Alle Kosten für den Hin- und Rücktransport, einschließlich der Zollabfertigung und der Versicherung der eingereichten Auswahlmedien gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters. Alle Sendungen müssen vorausbezahlt geschickt werden. Bei Transport durch internationale Kurierdienstunternehmen muss auf dem Frachtbriefen eindeutig angezeigt werden, dass die Kosten für Verzollung und Steuern vom Absender getragen werden. Achtung: Das Festival wird alle Kosten, die ihm durch Transportgebühren etc. entstehen, zzgl. einer Verwaltungspauschale von €25,00 an den Absender zurückberechnen.

Alle Auswahlmedien, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes geschickt werden, werden bei der Einfuhr nach Deutschland einem Zollabfertigungsverfahren unterzogen. Zu diesem Zweck muss allen Sendungen eine Handels- oder Proforma-Rechnung beigelegt werden, die alle notwendigen Angaben enthält. Die Handelsrechnung muss in dreifacher Ausfertigung dem Kurierfrachtbrief beigelegt werden. Bei Sendungen per (Luft-) Post muss stattdessen ein ausgefüllter Zollerklärungsaufkleber außen auf der Verpackung angebracht werden.

DVDs und Blu-rays sind für eine problemlose Zollbehandlung als Warenmuster zu kennzeichnen, der Warenwert sollte €10,00 nicht überschreiten.

35mm-Kopien, DCPs etc. werden mit einem durchschnittlichen Warenwert zwischen €50,00 - €500,00 deklariert und können bei der zollamtlichen Abfertigung wahlweise entweder dauerhaft eingeführt oder dem Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr unterzogen werden. Die temporäre Einfuhr nach Deutschland wird über den Spediteur des Festivals organisiert. Der Weiter- bzw. Rücktransport dieser Kopien muss später ebenfalls durch den Spediteur des Festivals und per Luftfracht erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters.
Einreichern von 35mm-Kopien, DCPs etc. wird empfohlen, sich vor dem Versand mit der Filmverwaltung des Festivals () in Verbindung zu setzen.

Versandmitteilung

Der Absender soll dem Festival schriftlich eine Versandmitteilung zukommen lassen, die den Filmtitel, Datum und Art des Versandes sowie die Luftfrachtbrief-Nummer enthält.

Haftung des Festivals

Das Festival übernimmt die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Filme, solange diese sich in seinem Verantwortungsbereich befinden. Für den Fall, dass während der Auswahl oder im laufenden Festival eine Filmkopie beschädigt wird oder verloren geht, haftet das Festival nur in Höhe der Kosten für eine Kopie gemäß den Tarifen, die in den Kopierwerken für das Ziehen einer Standardkopie gültig sind. Eine entsprechende Schadensmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand der Kopie beim Festival eingegangen sein. Die Kopie darf in der Zwischenzeit keinen weiteren Spieleinsatz gehabt haben.

Rückversand der Auswahlmedien

Filmkopien werden laut den Anweisungen des Eigentümers durch das Festival oder seinen Spediteur per Nachnahme zurückgesandt, sofern die Anmeldegebühr beglichen ist. Alle mit dem Transport verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers der Kopie. Filme, die vom Spediteur des Festivals zur vorübergehenden Verwendung deklariert wurden, müssen von diesem per Luftfracht exportiert werden.

Zur Auswahl eingereichte DVDs und Blu-rays werden nur auf ausdrückliche Anfrage und nur auf Kosten des Eigentümers zurückgeschickt. Entsprechende Anfragen können noch bis zu 6 Monate nach dem Festival an gestellt werden.

Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Sichtungsmaterial auch vom Festival vernichtet werden. Hierzu ist gleichfalls eine entsprechende Aufforderung innerhalb von 6 Monaten nach dem Festival an zu richten.

Nach dieser Frist werden alle unfertigen Fassungen der eingereichten Filme vernichtet und die verbleibenden Medien im Präsenzbestand der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen ausschließlich zu Dokumentations- und Forschungszwecken archiviert – hierbei ist zum Schutz der Interessen der Filmemacher und Produzenten jedwede Entleihe oder öffentliche Aufführung ausgeschlossen.

Anmeldegebühr

Es werden nur Filme zur Auswahl zugelassen, für die auch die Gebühren für die Bearbeitung der Anmeldung entrichtet wurden. Die Gebühr für Langfilme beträgt € 125 (inkl. 7% Mwst) pro Anmeldung, gleich für wie viele Sektionen der Film angemeldet wird. Für Kurzfilme beträgt die Gebühr € 50.

Zahlungsweise

Die Begleichung der Gebühren ist ausschließlich per Kreditkarte während der Online-Filmanmeldung möglich.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, MasterCard und American Express.

Für Hochschulen und Filminstitute gelten gesonderte Konditionen, die bei der Programmorganisation unter zu erfragen sind.

Programmierung

Die Programmierung der eingeladenen Filme wird nur vom Leiter der jeweiligen Sektion vorgenommen und ist unwiderruflich. Jeder Film kann bis zu fünfmal während des Festivals in Berlin vorgeführt werden.

Verpflichtung des Teilnehmers

Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Kein teilnehmender Film darf während des Festivals vor seiner offiziellen Vorführung in Kinos außerhalb des Festivals gezeigt werden.

Die Teilnahme am Festival bedeutet die bedingungslose Anerkennung aller Bestimmungen dieser Richtlinien. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die einen Film anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Für die einzelnen Sektionen gelten jeweils eigene Teilnahmebedingungen.

Der Direktor des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.

Ihre Ansprechpartner in Berlin

Das Festival unterhält ständige Delegierte in aller Welt, die bei der Vorbereitung einer Teilnahme behilflich sind. (siehe auch Kontakt)

Ausführliche Informationen können Sie erhalten bei:

  • Anmeldung und Auswahl:
    Daniela Weber
    Tel. +49 30 25920-444
    Fax +49 30 25920-499

  • Kopienversand und technische Fragen:
    André Stever
    Tel. +49 30 25920-878
    Fax +49 30 25920-899

Preise

Eine Jury, bestehend aus mindestens drei internationalen Persönlichkeiten, die durch den Direktor des Festivals berufen werden, entscheidet über den Preis Bester Erstlingsfilm, dotiert mit € 50.000, gestiftet von der GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH).
Dieser Preis wird sektionsübergreifend vergeben.
Siehe auch die Richtlinien zum Preis (64 KB)

Unabhängige Jurys

Neben den offiziellen Jurys vergeben folgende Jurys Preise bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin:

Die Ökumenische Jury der Kirchen vergibt je einen Preis an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas und des Forums.

Die Jury der FIPRESCI vergibt je einen Preis an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas und des Forums.

Die Jury der Gilde Deutscher Filmkunsttheater vergibt ihren Preis an einen Film des Wettbewerbs.

Die Leserjury der Berliner Morgenpost vergibt ihren Preis an einen Film des Wettbewerbs.

Die C.I.C.A.E.-Jury vergibt je einen Preis an einen Film des Panoramas und des Forums.

Der PanoramaPublikumsPreis vom Tip-Magazin und Radio Eins wird an je einen Dokumentarfilm und einen Spielfilm des Panoramas vergeben.

Das Label Europa Cinemas vergibt einen Preis an einen europäischen Film des Panoramas.

Der Amnesty International Filmpreis wird an einen Film aus Wettbewerb, Panorama oder Forum vergeben, der sich dem Thema Menschenrechte verstärkt annimmt.

Der Friedensfilmpreis wird an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas, des Forums oder Generation vergeben.

Die Leserjury des Tagesspiegel vergibt ihren Preis an einen Film des Forums.

Der Teddy – schwul-lesbischer-transidentischer Filmpreis wird sektionsübergreifend an je einen Spielfilm, Dokumentarfilm und Kurzfilm aus dem Berlinale Programm vergeben.

Die Leserjury der Siegessäule vergibt ihren Preis an einen schwul-lesbischen Film des Wettbewerbs, des Panoramas oder des Forums.

Der Caligari-Filmpreis wird an einen Film des Forums vergeben.

Der NETPAC-Preis wird an einen asiatischen Film im Programm des Forums vergeben.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergibt den Cinema fairbindet Preis an einen Film aus Wettbewerb, Panorama, Forum oder Generation, der auf besondere Weise zum aktuellen Dialog des Nord-Süd-Verhältnisses beiträgt.

Die DEFA-Stiftung vergibt den mit 5.000 Euro dotierten Heiner-Carow-Preis an einen deutschen Dokumentar-, Spiel- oder Essayfilm der Sektion Panorama.


Anmeldungen und Eingang der Kopien bis spätestens:

  • Langfilme: 31. Oktober 2012
  • Kurzfilme: 14. November 2012

Internationale Filmfestspiele Berlin
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 30 25920-444
Fax +49 30 25920-499

Kontakt

Internationale Filmfestspiele Berlin
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Tel. +49 30 25920-444
Fax +49 30 25920-499
 

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