Die Auswahlmedien sind an folgende Adressen zu schicken:
Internationale Filmfestspiele Berlin
Film Office
Voxstraße 3
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 30 25920-888
Fax +49 30 25920-899
Alle Kosten für den Hin- und Rücktransport, einschließlich der Zollabfertigung und der Versicherung der eingereichten Auswahlmedien gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters. Alle Sendungen müssen vorausbezahlt geschickt werden. Bei Transport durch internationale Kurierdienstunternehmen muss auf dem Frachtbriefen eindeutig angezeigt werden, dass die Kosten für Verzollung und Steuern vom Absender getragen werden. Achtung: Das Festival wird alle Kosten, die ihm durch Transportgebühren etc. entstehen, zzgl. einer Verwaltungspauschale von €25,00 an den Absender zurückberechnen.
Alle Auswahlmedien, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes geschickt werden, werden bei der Einfuhr nach Deutschland einem Zollabfertigungsverfahren unterzogen. Zu diesem Zweck muss allen Sendungen eine Handels- oder Proforma-Rechnung beigelegt werden, die alle notwendigen Angaben enthält. Die Handelsrechnung muss in dreifacher Ausfertigung dem Kurierfrachtbrief beigelegt werden. Bei Sendungen per (Luft-) Post muss stattdessen ein ausgefüllter Zollerklärungsaufkleber außen auf der Verpackung angebracht werden.
DVDs und Blu-rays sind für eine problemlose Zollbehandlung als Warenmuster zu kennzeichnen, der Warenwert sollte €10,00 nicht überschreiten.
35mm-Kopien, DCPs etc. werden mit einem durchschnittlichen Warenwert zwischen €50,00 - €500,00 deklariert und können bei der zollamtlichen Abfertigung wahlweise entweder dauerhaft eingeführt oder dem Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr unterzogen werden. Die temporäre Einfuhr nach Deutschland wird über den Spediteur des Festivals organisiert. Der Weiter- bzw. Rücktransport dieser Kopien muss später ebenfalls durch den Spediteur des Festivals und per Luftfracht erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters.
Einreichern von 35mm-Kopien, DCPs etc. wird empfohlen, sich vor dem Versand mit der Filmverwaltung des Festivals () in Verbindung zu setzen.
Versandmitteilung
Der Absender soll dem Festival schriftlich eine Versandmitteilung zukommen lassen, die den Filmtitel, Datum und Art des Versandes sowie die Luftfrachtbrief-Nummer enthält.
Haftung des Festivals
Das Festival übernimmt die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Filme, solange diese sich in seinem Verantwortungsbereich befinden. Für den Fall, dass während der Auswahl oder im laufenden Festival eine Filmkopie beschädigt wird oder verloren geht, haftet das Festival nur in Höhe der Kosten für eine Kopie gemäß den Tarifen, die in den Kopierwerken für das Ziehen einer Standardkopie gültig sind. Eine entsprechende Schadensmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand der Kopie beim Festival eingegangen sein. Die Kopie darf in der Zwischenzeit keinen weiteren Spieleinsatz gehabt haben.
Rückversand der Auswahlmedien
Filmkopien werden laut den Anweisungen des Eigentümers durch das Festival oder seinen Spediteur per Nachnahme zurückgesandt, sofern die Anmeldegebühr beglichen ist. Alle mit dem Transport verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers der Kopie. Filme, die vom Spediteur des Festivals zur vorübergehenden Verwendung deklariert wurden, müssen von diesem per Luftfracht exportiert werden.
Zur Auswahl eingereichte DVDs und Blu-rays werden nur auf ausdrückliche Anfrage und nur auf Kosten des Eigentümers zurückgeschickt. Entsprechende Anfragen können noch bis zu 6 Monate nach dem Festival an gestellt werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Sichtungsmaterial auch vom Festival vernichtet werden. Hierzu ist gleichfalls eine entsprechende Aufforderung innerhalb von 6 Monaten nach dem Festival an zu richten.
Nach dieser Frist werden alle unfertigen Fassungen der eingereichten Filme vernichtet und die verbleibenden Medien im Präsenzbestand der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen ausschließlich zu Dokumentations- und Forschungszwecken archiviert – hierbei ist zum Schutz der Interessen der Filmemacher und Produzenten jedwede Entleihe oder öffentliche Aufführung ausgeschlossen.