Berlinale:


Allgemeine Richtlinien für die Filmanmeldung zur Berlinale 2012

Das Festival wird von der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH veranstaltet. Das Offizielle Programm besteht aus den Filmen im Wettbewerb, Außer Konkurrenz, Berlinale Shorts und im Panorama. Vervollständigt werden die Internationalen Filmfestspiele Berlin durch die Sektionen Generation, Perspektive Deutsches Kino und Forum, welches in eigener Verantwortung organisiert wird. Die Bewerber können die Sektion(en) des Festivals wählen, für die sie ihren Film anmelden wollen. Die Programme Berlinale Special und Berlinale Special Gala (Offizielles Programm), Retrospektive, Kulinarisches Kino und Forum Expanded hingegen werden kuratiert.

Anmeldung

Bitte melden Sie den Film online an unter Online-Filmanmeldung.
Nur angemeldete Filme können berücksichtigt werden.
Filmanmeldungen für den European Film Market unter www.efm-berlinale.de
Eine Inhaltsangabe, Filmo-Biographie des Regisseurs/der Regisseurin sowie Stab- und Darstellerliste können per E-mail oder Post gesandt werden an:

Internationale Filmfestspiele Berlin
Abteilung Programm
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 • 30 • 259 20 444
Fax +49 • 30 • 259 20 499

Einsendeschluss

Die nachstehenden Fristen sind unbedingt einzuhalten:

  • Langfilme: Anmeldung der Filme und Eingang der Auswahlmedien:
    31. Oktober 2011
  • Kurzfilme: Anmeldung der Filme und Eingang der Auswahlmedien:
    14. November 2011

Nacheinreichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Sektionsleitung.

Auswahl

Für die Auswahlvorführung sind die Filme in ihrer Originalversion einzureichen. Deutsch- und englischsprachige Filme bedürfen keiner Übersetzung. Filme in anderen Sprachen müssen entweder deutsch oder englisch untertitelt sein.
Akzeptierte Formate für die Auswahlvorführungen sind neben Filmkopien auch HDCAM, Digital Betacam, Betacam SP, DVD und Blu-ray (region free). Andere Formate sollten mit der Programmorganisation abgestimmt werden und sind unter Umständen mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Versand der Kopien, Kassetten und DVDs

Die Auswahlmedien sind an folgende Adressen zu schicken:

Filmkopien, Kassetten und DVDs per Kurier oder (Luft-)Post:
Internationale Filmfestspiele Berlin
Filmverwaltung
Voxstraße 3
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 • 30 • 259 20 • 888
Fax +49 • 30 • 259 20 • 899

Alle Kosten für den Hin- und Rücktransport, einschließlich der Zollabfertigung und der Versicherung der eingereichten Auswahlmedien gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters. Das Festival übernimmt die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Filme, solange diese sich in seinem Verantwortungsbereich befinden.

Kassetten und DVDs sind als Warenmuster zu kennzeichnen.

Die 35mm-Film-Kopien der eingereichten wie auch der eingeladenen Filme, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes geschickt werden, müssen dem Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr unterzogen werden. Hierzu wird empfohlen, die Filmkopien über den Spediteur des Festivals zuzustellen, der die temporäre Einfuhr der Filmkopien nach Deutschland organisiert. Der Weiter- bzw. Rücktransport dieser Kopien muss später ebenfalls durch den Spediteur des Festivals und per Luftfracht erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Produzenten oder seines bevollmächtigten Vertreters.

Bei Filmkopien per Luftfracht:
Internationale Filmfestspiele Berlin
c/o Kroll, Internationale Spedition
Flughafen Berlin-Tegel
13405 Berlin
Deutschland
Tel. +49 • 30 • 417 48 510
Fax +49 • 30 • 417 48 529

Versandmitteilung

Der Absender soll dem Festival schriftlich eine Versandmitteilung zukommen lassen, die den Filmtitel, Datum und Art des Versandes sowie die Luftfrachtbrief-Nummer enthält.

Haftung des Festivals

Für den Fall, dass während der Auswahl oder im laufenden Festival eine Filmkopie beschädigt wird oder verloren geht, haftet das Festival nur in Höhe der Kosten für eine Kopie gemäß den Tarifen, die in den Kopierwerken für das Ziehen einer Standardkopie gültig sind.

Rückversand der Auswahlmedien

Filmkopien werden laut den Anweisungen des Eigentümers durch das Festival oder seinen Spediteur per Nachnahme zurückgesandt, sofern die Anmeldegebühr beglichen ist. Alle mit dem Transport verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers der Kopie. Filme, die vom Spediteur des Festivals zur vorübergehenden Verwendung deklariert wurden, müssen von diesem per Luftfracht exportiert werden.

Zur Auswahl eingereichte Kassetten und DVDs werden nur auf ausdrückliche Anfrage und nur auf Kosten des Eigentümers zurückgeschickt. Entsprechende Anfragen können noch bis zu 6 Monate nach dem Festival an gestellt werden.

Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Sichtungsmaterial auch vom Festival vernichtet werden. Hierzu ist gleichfalls eine entsprechende Aufforderung innerhalb von 6 Monaten nach dem Festival an zu richten.

Nach dieser Frist werden alle unfertigen Fassungen der eingereichten Filme vernichtet und die verbleibenden Medien im Präsenzbestand der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen ausschließlich zu Dokumentations- und Forschungszwecken archiviert – hierbei ist zum Schutz der Interessen der Filmemacher und Produzenten jedwede Entleihe oder öffentliche Aufführung ausgeschlossen.

Anmeldegebühr

Es werden nur Filme zur Auswahl zugelassen, für die auch die Gebühren für die Bearbeitung der Anmeldung entrichtet wurden. Die Gebühr für Langfilme beträgt € 125 (inkl. 7% Mwst) pro Anmeldung, gleich für wie viele Sektionen der Film angemeldet wird. Für Kurzfilme beträgt die Gebühr € 50.

Zahlungsweise

Die Begleichung der Gebühren ist ausschließlich per Kreditkarte während der Online-Filmanmeldung möglich.

Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, Mastercard und American Express.

Für Hochschulen und Filminstitute gelten gesonderte Konditionen, die bei der Programmorganisation unter zu erfragen sind.

Programmierung

Die Programmierung der eingeladenen Filme wird nur vom Leiter der jeweiligen Sektion vorgenommen und ist unwiderruflich. Jeder Film kann bis zu fünfmal während des Festivals in Berlin vorgeführt werden.

Verpflichtung des Teilnehmers

Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Kein teilnehmender Film darf während des Festivals vor seiner offiziellen Vorführung in Kinos außerhalb des Festivals gezeigt werden.

Die Teilnahme am Festival bedeutet die bedingungslose Anerkennung aller Bestimmungen dieser Richtlinien. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die einen Film anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Für die einzelnen Sektionen gelten jeweils eigene Teilnahmebedingungen.

Der Direktor des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.

Ihre Ansprechpartner in Berlin

Das Festival unterhält ständige Delegierte in aller Welt, die bei der Vorbereitung einer Teilnahme behilflich sind. (siehe auch Kontakt)

Ausführliche Informationen können Sie erhalten bei:

Anmeldung und Auswahl:

Daniela Weber
Tel. +49 • 30 • 259 20 444
Fax +49 • 30 • 259 20 499

Kopienversand und technische Fragen:

André Stever
Tel. +49 • 30 • 259 20 878
Fax +49 • 30 • 259 20 899

Preise

Eine Jury, bestehend aus mindestens drei internationalen Persönlichkeiten, die durch den Direktor des Festivals berufen werden, entscheidet über den Preis Bester Erstlingsfilm, dotiert mit € 50.000, gestiftet von der GWFF.

Dieser Preis wird sektionsübergreifend vergeben.

Download Richtlinien Preis Bester Erstlingsfilm, PDF (18 KB)

Unabhängige Jurys

Neben den offiziellen Jurys vergeben folgende Jurys Preise bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin:

Die Ökumenische Jury der Kirchen vergibt je einen Preis an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas und des Forums.

Die Jury der FIPRESCI vergibt je einen Preis an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas und des Forums.

Die Jury der Gilde Deutscher Filmkunsttheater vergibt ihren Preis an einen Film des Wettbewerbs.

Die Leserjury der Berliner Morgenpost vergibt ihren Preis an einen Film des Wettbewerbs.

Die C.I.C.A.E.-Jury vergibt je einen Preis an einen Film des Panoramas und des Forums.

Der Panorama Publikumspreis vom Tip-Magazin und Radio Eins wird an einen Film des Panoramas vergeben.

Das Label Europa Cinemas vergibt einen Preis an einen europäischen Film des Panoramas.

Der Amnesty International Filmpreis wird an einen Film aus Wettbewerb, Panorama, Forum oder Generation vergeben, der sich dem Thema Menschenrechte verstärkt annimmt.

Der Friedensfilmpreis wird an einen Film des Wettbewerbs, des Panoramas, des Forums oder Generation vergeben.

Der Teddy – schwul-lesbischer-transidentischer Filmpreis wird sektionsübergreifend an je einen Spielfilm, Dokumentarfilm und Kurzfilm aus dem Berlinale Programm vergeben.

Die Leserjury der Siegessäule vergibt ihren Preis an einen schwul-lesbischen Film des Wettbewerbs, des Panoramas oder des Forums.

Der Caligari-Filmpreis wird an einen Film des Forums vergeben.

Der NETPAC-Preis wird an einen asiatischen Film im Programm des Forums vergeben.

Die Leserjury des Tagesspiegel vergibt ihren Preis an einen Film des Forums.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergibt den Cinema fairbindet Preis an einen Film aus Wettbewerb, Panorama, Forum oder Generation, der auf besondere Weise zum aktuellen Dialog des Nord-Süd-Verhältnisses beiträgt.

Anmeldungen und Eingang der Filme bis spätestens

  • Langfilme: 31. Oktober 2011
  • Kurzfilme: 14. November 2011

Kontakt

Internationale Filmfestspiele Berlin
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Deutschland
Telefon +49 • 30 • 259 20 444
Telefax +49 • 30 • 259 20 499

www.berlinale.de

Download Allgemeines Reglement 2012, PDF (80 KB)

Kontakt

Internationale Filmfestspiele Berlin
Potsdamer Straße 5
10785 Berlin
Tel. +49 · 30 · 259 20 · 444
Fax +49 · 30 · 259 20 · 499
 

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